Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes des Bundes soll die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden stärken. Der Bundesrat hat die Gesetzesbestimmung per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.
Der AdS hatte zusammen mit zahlreichen anderen kulturellen Organisationen im Februar dieses Jahres zur Revision der Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV Stellung genommen. An seiner Sitzung vom 11. März 2011 hat der Bundesrat im Rahmen dieser revidierten Verordnung nun erfreulicherweise in einem...
Mit Befriedigung nimmt Suisseculture vom heutigen Entscheid des Bundesrates Kenntnis, im Rahmen der revidierten Verordnung zur Arbeitslosenversicherung (AVIV), die Arbeitszeit bei befristeten Arbeitsverträgen in den künstlerischen Berufen bis zu 60 Tagen zu verdoppeln (Art 12 AVIV). Dadurch wird ver...
Sehr geehrte Damen und Herren
Die im Herbst vom Stimmvolk angenommene Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sieht vor, die Beitragszeit von 12 auf 18 Monate zu erhöhen. Erst dann hat der Versicherte Anspruch auf eine volle Arbeitslosenentschädigung. Diese Änderung wird für Tänzeri...