Medienmittelung: Der A*dS verteidigt den Beruf der Übersetzenden

Das 15. Schweizer Symposium für Übersetzer*innen, das der A*dS jährlich durchführt, beschäftigte sich im Dezember 2023 intensiv mit der Automatisierung des Übersetzens im Bereich der Literatur. Um das Phänomen in der Schweiz zu erfassen, führte eine von der Übersetzerin Anita Rochedy geleitete Projektgruppe eine umfassende Studie durch, die von Pro Helvetia finanziert wurde.
Die quantitative Studie befragte in der Schweiz lebende Übersetzer*innen, die im Buchverlagswesen tätig sind, unabhängig davon, ob sie dem A*dS angehören. Für die qualitative Studie wurde eine Gruppe von fünf Testübersetzer*innen mit Texten betraut. Die Studienteilnehmenden hatten die Aufgabe, einen durch «KI» übersetzten Text zu bearbeiten und dies mit unterschiedlichen Vorgaben (u.a. mit dem Einsatz von DeepL als Wörterbuch). Die detaillierten Ergebnisse der Studie finden sich auf der Webseite des A*dS. Zusammenfassend liess sich Folgendes feststellen:
Einen durch «KI» vorübersetzten Text zu bearbeiten, bedeutet im besten Fall keinen Zeitgewinn, im schlechtesten hingegen einen enormen Zeitverlust. Die verschiedenen Experimente bewiesen auch, dass Übersetzen letztlich eine Fähigkeit der Reflexion und der Analyse ist und dass diese Tätigkeit eine Sensibilität erfordert, über die Maschinen bisher nicht verfügen.
Der Glaube, dass literarische Übersetzung ohne kreative, reflexive, menschliche Komponente auskomme, gefährdet nicht nur einen Beruf, sondern droht auch, eine spürbare Verarmung der Sprache herbeizuführen. Es könnten Texte salonfähig werden, für die niemand mehr die Verantwortung trägt; die soziale Dimension und das zu jeder Übersetzung gehörende Vermitteln zwischen Personen könnten wegfallen; eine kritische Auseinandersetzung mit Texten findet nicht mehr statt.
Im Zusammenhang mit «KI» taucht auch die Frage nach dem Urheberrecht auf. Maschinell generierte Übersetzungen existieren nur, weil die Maschine die Arbeit von Übersetzer*innen ausbeutet, genauer gesagt: weil sie von menschlichen Übersetzungen gefüttert wurde, die zum Teil urheberrechtlich geschützt sind. Maschinengenerierte Texte und Übersetzungen verbleiben also in einer rechtlichen Grauzone der «geistigen Schöpfung».
Für den A*dS steht fest, dass «KI»-generierte Übersetzungen im Literaturbereich keine Alternative zu vom Menschen erschaffene Übersetzungen sein können. Ein Berufsstand wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt, und aus diesem Grund fordert der A*dS:

  • volle Transparenz in Bezug auf den Einsatz von «künstlicher Intelligenz» bei Übersetzungen; maschinell vorübersetzte Texte müssen als solche gekennzeichnet werden,
  • eine Bewilligungspflicht (Rechteabtretung) und Beteiligung an den Einkünften, wenn Übersetzungen zum Training generativer Programme eingesetzt werden,
  • eine klare staatliche Regulierungspolitik bezüglich «künstlicher Intelligenz» und Verzicht auf Subventionierung von «KI»-generierten Übersetzungen.

Diese Forderungen richten sich an diejenigen Institutionen und Personen, die in der Schweiz auf die Autor*innenrechte und ihre Anwendung Einfluss nehmen können.
Das vollständige Positionspapier sowie die Studienunterlagen des Symposiums sind auf der Verbandswebseite zu finden.