Soziale Sicherheit

Der Leitfaden von Suisseculture Sociale bietet den ausführlichsten Überblick über das Schweizerische Sozialversicherungssystem und stellt Informationen zusammen, welche sich an Kulturschaffende mit ihren Besonderheiten richtet. 

Allgemeine Informationen und Merkblätter zum Thema Sozialversicherungen finden Sie auf der offiziellen Homepage der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV bzw. Invalidenversicherung IV des Bundes: www.ahv-iv.info

Informationen zum Berufsbild von Autorinnen und Autoren, inklusive selbständige oder freischaffende Erwerbstätigkeit, siehe Berufsbild Autor*in.

Zuschüsse aus dem A*dS Solidarfonds und Steuern bzw. AHV
Der AdS entrichtet als eine seiner Leistungen an seine Mitglieder auf deren Gesuche hin Zuschüsse an ihr literarisches Einkommen (A*dS Solidarfonds). In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, wie diese Beiträge bei der AHV abzurechnen und für die Steuern zu deklarieren seien.

Muss ich Beiträge aus dem A*dS Solidarfonds versteuern?
Wie immer kommt es darauf an. Nämlich wie hoch das Einkommen zusammen mit dem Beitrag aus dem Solidarfonds ist.
Liegt das Einkommen unter der Grenze, welche für den Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV massgebend ist, sind Beiträge aus dem Solidarfonds steuerfrei. Dieser Grenzbetrag variiert je nach Wohnort und persönlichen Lebensumständen. Jedenfalls erlaubt es dieser nicht, die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht oder nicht, lässt sich online beispielsweise mit diesem Rechner überprüfen:
Rechner Ergänzungsleistungen
Ergibt sich aus der Differenz aller anrechenbaren Einkünfte und Abzüge eine Summe, die über der Grenze für den Bezug von Ergänzungsleistungen liegt, sind Beiträge aus dem Solidarfonds steuerpflichtig.

Sind Beiträge aus dem A*dS Solidarfonds bei der AHV anzugeben?
Weil diese Leistungen als Sozialhilfe gelten, zählen sie nicht zum AHV-pflichtigen Einkommen. Doch sind sie als Ersatzeinkommen für Nichterwerbstätige bei der AHV anzugeben. Je nach Höhe des Beitrags sind darauf allenfalls persönliche AHV-Beiträge zu entrichten, die auf Gesuch hin aber herabgesetzt oder erlassen werden können.

Weitere Information zu Kulturförderbeiträgen allgemein und AHV bzw. Steuern finden sich auf den verschiedenen Merkblättern (siehe rechte Spalte).

Kulturförderbeiträge und AHV- bzw. Steuerpflicht
Einige der in den letzten Jahren vollzogenen Revisionen der AHV-Verordnung betrifft die (teilweise) Unterstellung von Kulturförderbeiträgen unter die AHV-Pflicht. Diese Änderung ist per 1.1.2009 in Kraft getreten. Nebst AHV-Beitragspflicht müssen die Kulturförderbeiträge zum Teil steuerlich als Erwerbseinkommen deklariert werden.
Merkblatt Förderbeiträge AHV (pdf)
Merkblatt Förderbeiträge Steuern (pdf)

AHV/IV/EO-Beiträge auf geringfügige Löhne
Seit 2011 sind Einkommen bis zur Höhe von 2'300 Franken pro Jahr und pro Arbeitgeber grundsätzlich nur dann AHV/IV/EO-beitragspflichtig, wenn die Arbeitnehmenden es ausdrücklich verlangen.
AHV-Beiträge auf geringfügige Löhne (pdf)

Ab 1. Januar 2010 gilt für Tätigkeiten im Sektor der folgenden Arbeitgeberkreise die systematische Beitragspflicht AHV/IV/EO auf allen, auch kleinen Löhnen: Tanz- und Theaterproduzenten, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen, Schulen im künstlerischen Bereich. Bei allen anderen Arbeitgebern gilt weiterhin die Regelung für AHV-Beiträge auf geringfügige Löhne.
Merkblatt Art. 34d Abs. 2 AHVV (pdf)

Berufliche Vorsorge für Autorinnen und Autoren (AdS-Mitglieder)
AdS-Mitglieder haben die Möglichkeit, ihr Einkommen in der Pensionskasse „Musik und Bildung“ zu versichern. Als selbständig erwerbende, freischaffende und/oder geringfügig angestellte Person können Sie sich bei dieser Pensionskasse anschliessen.

Pensionskasse Musik und Bildung: www.musikundbildung.ch
Zu weiteren Pensionskassen im Kulturbereich: www.vorsorge-kultur.ch (Netzwerk Vorsorgekultur)

Bei allgemeinen Fragen zur beruflichen Vorsorge für Autorinnen und Autoren wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des AdS (sekretariat@a-d-s.ch, Tel. +41 44 350 04 60). Fragen zu Ihrem persönlichen Vorsorgeplan beantwortet die Pensionskasse, der Sie beigetreten sind.

Netzwerk Vorsorge Kultur
Seit Jahren bemühen sich die Kulturverbände um eine Verbesserung der Vorsorge von Kulturschaffenden in der Schweiz. Nach wie vor ist die Situation für die meisten Kulturschaffenden, die hierzulande von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben, schlecht. Immer wieder fallen sie durch das Netz- der Sozial- und Fürsorgeversicherung. Bis anhin konnten sich viele freischaffende (Personen, die in verschiedenen, zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen und bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sind) und selbständig erwerbende Künstlerinnen und Künstler nicht einmal auf freiwilliger Basis versichern, da eine entsprechende Vorsorgeeinrichtung fehlte.

Um diese Situation zu verbessern, haben sich Ende Januar 2009 fünf Vorsorgeeinrichtungen des Kulturbereiches zum Netzwerk Vorsorge Kultur zusammengeschlossen. Es sind dies die Pensionskasse Musik und Bildung, die Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), die Vorsorgestiftung Film und Audiovision (vfa), die PK BUCH sowie die Fondation de prévoyance Artes et Comoedia.

Den Kulturförderern einerseits bietet das Netzwerk die Möglichkeit, auf äusserst einfache Weise Vorsorgebeiträge für die geförderten Künstlerinnen und Künstler abzurechnen beziehungsweise einzuzahlen. Andererseits ermöglicht es den freischaffenden und selbstständigen Künstlerinnen und Künstler, die bei einem der Berufsverbände angeschlossen sind, sich einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen und ihr gesamtes Einkommen zu versichern.

Für ausführliche Informationen zum Netzwerk Vorsorge Kultur sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des AdS (sekretariat@a-d-s.ch, Tel. +41 44 350 04 60).

Allgemeine Informationen zum Netzwerk Vorsorge Kultur finden Sie unter www.vorsorge-kultur.ch

Präambel
Der AdS fördert und unterstützt im Rahmen seiner Bemühungen für eine bessere soziale Sicherheit seiner Mitglieder die Prüfung und Verbesserung der Risikound Altersvorsorge. Dazu haben die Mitglieder an der Generalversammlung vom 28. Mai 2011 einen entsprechenden Rahmenkredit gesprochen.
Der AdS hat sich dazu die Unterstützung der fairsicherungsberatung ag gesichert. Dieser unabhängige Partner berät und unterstützt die Mitglieder des AdS im Zusammenhang mit Versicherung und Vorsorge inkl. Altersplanung. Dies erfolgt in der jeweilig gewünschten Sprache (Deutsch, Französisch oder Englisch).

Das Angebot enthält folgende Dienstleistungen:
Eine unabhängige und bedarfsbezogende Beratung der Mitglieder in Hinblick auf die Risiko- und Altersvorsorge. Dazu stellt fairsicherungsberatung ag die Grundlagen für das Einholen und Auswerten von Offerten zusammen:

>> mittels Risikoanalyse,
>> mittels Auswertung der bestehenden Versicherungsverträge.

Weiter holt fairsicherungsberatung ag bei Versicherungsgesellschaften und Banken die entsprechenden Offerten ein und wertet diese in Bezug auf Leistung, Preis und Servicequalität aus.
fairsicherungsberatung ag begleitet und berät AdS-Mitglieder individuell

>> für den Vertragsabschluss,
>> für die Vertragsverwaltung und -betreuung,
>> bei Leistungs- und Schadenfällen.

Konditionen
fairsicherungsberatung ag berät und betreut AdS-Mitglieder im Honorarverhältnis. Sämtliche Provisionen und Courtagen, die fairsicherungsberatung ag gegebenenfalls seitens der Versicherungen einnimmt, werden hierbei dem AdS-Mitglied vom Honorar an die fairsicherungsberatung.ag in Abzug gebracht.

fairsicherungsberatung ag verrechnet gegenüber den Mitgliedern des AdS folgende Pauschalansätze (Kostendach):

>>  Beratung in den Büros der fairsicherungsberatung ag ohne Nachbearbeitung: Fr. 300.00
>> Beratung in den Büros der fairsicherungsberatung ag mit Nachbearbeitung: Fr. 600.00
>> Fahrzeiten zur Kundschaft und zurück pauschal (Ausnahme Tessin, wo auf diese Pauschale verzichtet wird): Fr. 100.00

Finanzielle Beteiligung AdS an den Beratungskosten
Der AdS beteiligt sich auf Antrag des Mitglieds an den Beratungskosten der fairsicherungsberatung ag mit pauschal Fr. 100.00. Das Mitglied kann durch Vorlegen der Honorarrechnung von der fairsicherungsberatung ag beim AdS diese Beteiligung einfordern.

Kontakt bei Interesse an einer Beratung
fairsicherungsberatung ag, Tel. +41 31 378 10 10 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr), fair@fairsicherung.ch, www.fairsicherung.ch
Die Beratung findet in der Regel in einem Büro in Zürich, Bern oder Lausanne statt. Bei Beratung an einem individuell vereinbarten Ort wird eine Fahrkostenpauschale berechnet (siehe oben). Ausnahme ist das Tessin, wo der Ort von Fall zu Fall ohne Fahrkostenpauschale vereinbart wird.

Sozialversicherungsberatung für Nichtmitglieder
Auch Nichtmitglieder können sich bei der fairsicherungsberatung ag zu den oben genannten Konditionen beraten lassen, müssen aber die Kosten für die Beratung vollumfänglich selbst übernehmen. Eine finanzielle Unterstützung durch den AdS ist nicht möglich.