Solidarfonds

A*dS Solidarfonds
Der A*dS kann Autorinnen und literarischen Übersetzern mit geringen Gesamteinkommen einmal jährlich mit einem Anteil ihres Einkommens aus literarischer Tätigkeit bezuschussen. Damit unterstützen der Verband bzw. seine Mitglieder solidarisch das literarische Arbeiten von Autorinnen und literarischen Übersetzern mit geringem Gesamteinkommen.

Detaillierte Informationen zum A*dS Solidarfonds entnehmen Sie bitte dem Reglement und dem Antragsformular. Einreichtermin ist jeweils der 30. September.

Bitte beachten Sie, dass Zuschüsse aus dem A*dS Solidarfonds unter bestimmten Voraussetzungen AHV- bzw. steuerpflichtig sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Artikel «Zuschüsse aus dem A*dS Solidarfonds und AHV bzw. Steuern».

Honorarempfehlungen und Verhandlungshilfen finden Sie unter Honorarempfehlungen des A*dS.