Rechtshilfe

Juristische und inhaltliche Vertragsberatung

Der AdS berät seine Mitglieder in rechtlichen Belangen und stellt für Spezialfragen die Dienste einer Vertrauensanwältin zur Verfügung. Insbesondere beurteilt der AdS Vertragsangebote von Verlagsseite auf ihre Qualität und weist die Autorinnen und Autoren auf ihren Verhandlungsspielraum und inhaltliche Schwachpunkte der Verlagsvorlage hin. Der Verband erteilt auch Auskünfte in den Gebieten des Urheberrechts, Persönlichkeitsschutzes, der Steuern und Sozialversicherung.

In Angelegenheiten, in denen das Sekretariat nicht vermitteln kann, erteilt die Geschäftsführerin Kostengutsprache für zwei Beratungsstunden bei der Vertrauensanwältin. In komplexeren Fällen kann die Geschäftsführerin diesen Rechtsschutz für aussergerichtliche oder der Vorstand für gerichtliche Auseinandersetzungen nach Rücksprache mit den Betroffenen erweitern. Mitglieder, die in Rechtsstreitigkeiten im Ausland verwickelt sind, können in der Regel durch Vereinbarungen mit ausländischen Verbänden oder die Föderation der europäischen Schriftstellerverbände geholfen werden (siehe auch Sozialversicherungsberatung).

Beratungsanfrage
Konsultieren Sie die vom AdS zur Verfügung gestellten Hilfsmittel wie Musterverträge, oder auch die Beiträge unter der Rubrik Wissenswertes, bevor Sie sich mit dem Sekretariat in Verbindung setzen.

Damit wir Ihre Anliegen sorgfältig prüfen und abklären können, richten Sie Ihr Rechtshilfegesuch möglichst schriftlich per Mail oder Briefpost an das Sekretariat des AdS. Dieses sollte von folgenden Informationen und Unterlagen begleitet sein:

>> Detaillierte Beschreibung des Vorgefallenen.
>> Angestrebtes Beratungsziel ausführen (allgemeine Beratung, Einschätzung eines Vertrages hinsichtlich Fairness oder des Üblichen, Ausstieg aus einem Vertrag; Durchsetzen von Urheberrechten; Abklärung der Grenzen des Persönlichkeitsschutzes, etc.).
>> Verträge (Verlagsvertrag, Übersetzungsvertrag, Aufführungsvertrag, Auftrag, Arbeitsvertrag, etc.) oder Verfügungen (z.B. der Steuerbehörden, Ausgleichskasse) beilegen.
>> Behördliche Akten zur Sache und Korrespondenz mit der Gegenseite.