Steuern

Merkblatt «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?»
Jetzt, wo die ersten Kulturschaffenden und -unternehmen ihre Steuererklärung für 2020 vorbereiten oder bereits die Unterlagen erhalten haben, stellt sich für viele die Frage, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen behandelt bzw. deklariert werden müssen. Ein von Suisseculture Sociale erarbeitetes Merkblatt gibt Auskunft.
Steuermerkblatt Covid (pdf)

Autorinnen und Autoren werden in verschiedenster Weise von der öffentlichen Hand oder von Privaten gefördert. Die AHV-Verordnung sieht vor, dass Förderbeiträge grundsätzlich auch AHV-beitragspflichtig sind. Für die steuerrechtliche (und AHV-rechtliche*) Behandlung ist entscheidend, ob diese Förderbeiträge als Erwerbseinkommen betrachtet werden oder nicht. Es kann aber sein, dass ein Förderbeitrag nicht der Einkommenssteuer unterliegt, aber bei der AHV beitragspflichtig ist.
Das folgende Merkblatt soll einen Überblick verschaffen, wie diese Beiträge steuerrechtlich behandelt werden.
Merkblatt Förderbeiträge Steuern (pdf)

Der AdS entrichtet als eine seiner Leistungen an seine Mitglieder auf deren Gesuche hin Zuschüsse an ihr literarisches Einkommen (A*dS Solidarfonds). In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, wie diese Beiträge bei der AHV abzurechnen und für die Steuern zu deklarieren seien.

Muss ich Beiträge aus dem A*dS Solidarfonds versteuern?
Wie immer kommt es darauf an. Nämlich wie hoch das Einkommen zusammen mit dem Beitrag aus dem Solidarfonds ist.
Liegt das Einkommen unter der Grenze, welche für den Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV massgebend ist, sind Beiträge aus dem Solidarfonds steuerfrei. Dieser Grenzbetrag variiert je nach Wohnort und persönlichen Lebensumständen. Jedenfalls erlaubt es dieser nicht, die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht oder nicht, lässt sich online beispielsweise mit diesem Rechner überprüfen:
Rechner Ergänzungsleistungen
Ergibt sich aus der Differenz aller anrechenbaren Einkünfte und Abzüge eine Summe, die über der Grenze für den Bezug von Ergänzungsleistungen liegt, sind Beiträge aus dem Solidarfonds steuerpflichtig.

Sind Beiträge aus dem A*dS Solidarfonds bei der AHV anzugeben?
Weil diese Leistungen als Sozialhilfe gelten, zählen sie nicht zum AHV-pflichtigen Einkommen. Doch sind sie als Ersatzeinkommen für Nichterwerbstätige bei der AHV anzugeben. Je nach Höhe des Beitrags sind darauf allenfalls persönliche AHV-Beiträge zu entrichten, die auf Gesuch hin aber herabgesetzt oder erlassen werden können.

Weitere Information zu Kulturförderbeiträgen allgemein und AHV bzw. Steuern finden sich auf den verschiedenen Merkblättern (siehe rechte Spalte).