Steuern
In der Schweiz müssen grundsätzlich alle Einkünfte versteuert werden. Das bedeutet, dass alle Personen, die irgendeine Art von Einkommen vorweisen können und nicht quellenbesteuert sind, auch eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Dies gilt natürlich auch für Kulturschaffende. Wer keine Steuererklärung ausfüllt, riskiert eine Veranlagung durch die Steuerbehörden und damit in der Regel deutlich höhere Steuern.
Die Steuern werden auf drei Ebenen eingezogen: beim Bund (direkte Bundessteuer), beim Kanton und bei der Gemeinde. Dafür braucht es aber nur eine einzige Steuererklärung, die bei der Gemeinde einzureichen ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was soll ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ich einen Beitrag versteuern muss?
Am besten fragen Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung nach. Ob eine Leistung steuerbar oder steuerfrei ist, lässt sich grundsätzlich nur anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmen.
Einkommenssteuer: Der Literat als unvernünftiger Liebhaber (pdf)
Aus: A*dS Info 2 / Juli 2010
Der A*dS entrichtet als eine seiner Leistungen an seine Mitglieder auf deren Gesuche hin Zuschüsse an ihr literarisches Einkommen (A*dS Solidarfonds). In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, wie diese Beiträge bei der AHV abzurechnen und für die Steuern zu deklarieren seien.
Muss ich Beiträge aus dem A*dS Solidarfonds versteuern?
Wie immer kommt es darauf an. Nämlich wie hoch das Einkommen zusammen mit dem Beitrag aus dem Solidarfonds ist.
Liegt das Einkommen unter der Grenze, welche für den Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV massgebend ist, sind Beiträge aus dem Solidarfonds steuerfrei. Dieser Grenzbetrag variiert je nach Wohnort und persönlichen Lebensumständen. Jedenfalls erlaubt es dieser nicht, die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht oder nicht, lässt sich online beispielsweise mit diesem Rechner überprüfen:
Rechner Ergänzungsleistungen
Ergibt sich aus der Differenz aller anrechenbaren Einkünfte und Abzüge eine Summe, die über der Grenze für den Bezug von Ergänzungsleistungen liegt, sind Beiträge aus dem Solidarfonds steuerpflichtig.
Sind Beiträge aus dem A*dS Solidarfonds bei der AHV anzugeben?
Weil diese Leistungen als Sozialhilfe gelten, zählen sie nicht zum AHV-pflichtigen Einkommen. Doch sind sie als Ersatzeinkommen für Nichterwerbstätige bei der AHV anzugeben. Je nach Höhe des Beitrags sind darauf allenfalls persönliche AHV-Beiträge zu entrichten, die auf Gesuch hin aber herabgesetzt oder erlassen werden können.
Weitere Information zu Kulturförderbeiträgen allgemein und AHV bzw. Steuern finden sich auf den verschiedenen Merkblättern (siehe rechte Spalte).