Musterverträge

Der AdS bietet verschiedene Grundlagen für Vertragsverhandlungen zwischen Autorinnen und Verlagen bzw. Theatern, die alle Schreibenden zu Rat ziehen sollten, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen.

Die Charta der gerechten Vertragsbedingungen, die am 13. Oktober 2017 auf der Frankfurter Buchmesse von den Autorenverbänden der Schweiz, Deutschlands und Österreichs verabschiedet wurde, umschreibt in 10 Punkten die essentiellen Grundlagen eines gerechten Verlagsvertrags, die Autorinnen und Übersetzer unabhängig von der Publikationsform eines Werks unbedingt beachtet sollten.

Der AdS bietet einen Mustervertrag für belletristische Werke an, auf den sich 1998 die damaligen Autorenverbände mit dem Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband SBVV, der die Deutschschweizer Verlage vertritt, nach langen Verhandlungen geeinigt hatten. Auf der Basis dieses Mustervertrages hat der AdS einen praktischen Ratgeber für Vertragsverhandlungen erstellt. Nach dem Scheitern der Verhandlungen für einen neuen gemeinsamen Mustervertrag im Jahr 2016 empfiehlt der AdS den Autorinnen und Autoren weiterhin den bisherigen Musterverlagsvertrag für Verhandlungen mit Verlagen. Bei Vertragsentwürfen, denen andere Vorlagen zugrunde liegen, mahnt der AdS zu besonderer Vorsicht.

Kommentar zu Artikel 4.4.1 (Entschädigungen von Buchpublikationen):
In der Regel erhält der Autor, die Autorin einen prozentualen Anteil an den Verkäufen (Tantieme oder Nettoerlös) sowie ebenfalls einen prozentualen Anteil an Lizenzerträgen aus Nebenrechten. Aus Autorensicht gelten in der Schweiz folgende Ansätze als faire Honorare:

>> 10% des um die Mehrwertsteuer verminderten empfohlenen Ladenpreises (unverbindlicher Verkaufspreis UVP) für jedes verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar der entsprechenden Ausgabe,
>> bei elektronischen Publikationen 25% des vom Verlag erzielten Nettoerlöses (UVP abzüglich Mehrwertsteuer und Händlerrabatt) für jedes verkaufte und bezahlte Exemplar,
>> bei Lizenzerträgen mind. 50% des Nettoerlöses.

Kommentar zu Artikel 7.1 bis 7.3 im Mustervertrag Belletristik:
Der AdS macht Sie darauf aufmerksam, dass die in Artikel 7.2 des Mustervertrags Belletristik vorgesehene Schlichtungsstelle nicht mehr existiert.

Im Unterschied zur Schweiz verfügen Deutschland, Österreich und Frankreich über mit den Verlegern gemeinsam ausgehandelte Musterverträge. In Italien gibt es zurzeit keinen ausgehandelten Mustervertrag für Autorinnen und Autoren.

Der AdS bietet einen Mustervertrag für Übersetzungen von belletristischen Werken. Auf der Basis dieses Mustervertrages hat der AdS einen praktischen Ratgeber für Vertragsverhandlungen erstellt.

Für die Höhe der Honorare von Übersetzungen literarischer Texte empfiehlt der AdS Kapitel 3.2 der Broschüre Honorarempfehlungen des AdS (pdf) zu konsultieren.

Auch in Deutschland, Frankreich und Italien bestehen Musterverträge für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.

Der AdS bietet einen Ratgeber für Autorinnen und Übersetzer in Sachen Auftragswerke, Übernahmen und Dramatisierungen, inkl. einem Mustervertrag gegenüber Stadttheatern, freien Bühnen und Laientheatern.

Weitere Hilfsmittel und Ratgeber zu Fragen rund um Theaterwerke bietet neben dem AdS auch die Société Suisse des Auteurs SSA.