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Der CEATL (Rat der europäischen Literaturübersetzerverbände) ist der Europäische Dachverband der Vereinigungen von literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern. 2017 zählt der CEATL 35 Verbände aus 29 europäischen Ländern mit rund 10'000 einzelnen Urheberinnen und Urhebern. Der CEATL verfolgt zwei verschiedene Ziele, ein internes und ein externes.
Intern sammelt er Informationen über die Situation der literarischen Übersetzung sowie der literarischen Übersetzer in den Mitgliedsstaaten und -regionen und orientiert über Erfahrungen und Best Practice-Beispiele, die in diesen Ländern beobachtet werden.
Extern setzt sich der CEATL für die gesetzlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der literarischen Übersetzer im europäischen Kontext ein. Er betreibt auch Lobbying bei der EU und informiert über mögliche Reaktionen der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen oder Tendenzen, die sich auf diesen Beruf oder die Qualität der literarischen Übersetzung auswirken. Individuell hilft er den Mitgliedsverbänden, die Position der literarischen Übersetzer in ihrem Land zu stärken.
www.ceatl.eu

Der EWC ist der Europäische Dachverband der Vereinigungen von Schriftstellern und literarischen Übersetzerinnen. 2016 zählt der EWC 50 Autorenverbände aus 34 europäischen Ländern zu seinen Mitgliedern – so auch den AdS. Diese repräsentieren mehr als 160'000 einzelne Schriftstellerinnen und literarische Übersetzer.
Der EWC setzt sich ein für die Vielfalt literarischer Ausdrucksformen, für eine Sensibilisierung der gesellschaftlichen Rolle von Kunstschaffenden wie der Kultur im Allgemeinen sowie für die grundsätzliche Wahrung der Urheberrechte und der ökonomischen Verwertung von Werken literarischer Urheber und Urheberinnen, insbesondere im digitalen Zeitalter. Zudem verteidigt der EWC die beruflichen Interessen seiner Mitglieder – aktive Identitäten der Zivilgesellschaft auf europäischem und nationalem Niveau – im rechtlichen wie politischen Kontext.
www.europeanwriterscouncil.eu

Die Forbergstiftung unterstützt professionelle Kulturschaffende, die in eine akute persönliche Notlage geraten sind. Zur Überbrückung der Notlage kann sie finanzielle Beiträge sprechen.
Voraussetzungen: akute persönliche und finanzielle Notlage (z.B. verursacht durch Krankheit oder Unfall); langjährige künstlerische Tätigkeit als Urheber (aller Kunstsparten); Alter mind. 40 Jahre; Beziehung zur Schweiz (Wohnsitz oder Bürgerrecht).
Ausschlussgründe: Werkbeiträge; Projekt- und Promotionsbeiträge; Werkaufenthalte; Ausstellungsbeiträge; Druckkostenbeiträge; Beiträge an Musik- und Arbeitsinstrumente; Aus- oder Weiterbildungsbeiträge; Schuldensanierungen; langfristige Beiträge an Lebensunterhalt.
Die Gesuche mit Beschreibung der Notsituation und der finanziellen Lage, begleitet vom ausgefüllten Gesuchsformular, können jederzeit schriftlich eingereicht werden an: Forbergstiftung, Postfach 2361, 3001 Bern.

Das Gesuchsformular und zusätzliche Informationen zur Stiftung sind erhältlich unter www.forbergstiftung.org. Bitte keine Gesuche per Mail einreichen.


In Ergänzung zu den finanziellen Unterstützungen stellt die Forbergstiftung Künstlerinnen und Künstlern auch ein Beratungsangebot zur Verfügung. Es bietet die Möglichkeit, schwierige Situationen im persönlichen Gespräch mit einer Fachperson zu erörtern und gemeinsam langfristige Lösungen zu erarbeiten.

Das NETZ für Kulturschaffende in Notlagen ist ein unabhängiges, von Stiftungen aus dem Kulturbereich getragenes Gemeinschaftswerk, das Kulturschaffenden in Notlagen soziale Beratung und Begleitung anbieten kann. Trägerorganisationen: Forbergstiftung; Fürsorge-Stiftung der ProLitteris; Solidaritätsfonds SUISSIMAGE; Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA.

Hilfestellung durch Beratung und Abklärung: Analyse der finanziellen Situation und Erstellen eines Budgets; Abklärung von Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungen und Krankenkassen, ev. Begleitung beim Gang zu den Behörden; Beratungen rund um den Arbeitsmarkt und bei Erwerbslosigkeit; Begleitung im Alter oder während schwerer Krankheit; Vermittlung von spezialisierten Fachleuten, z.B. Anwälte, Ärzte, Therapeuten, Schuldensanierungsstellen, etc.
www.forbergstiftung.org

Die Fürsorge-Stiftung der ProLitteris wurde 1981 gegründet. Sie trägt zum sozialen Schutz der ProLitteris-Mitglieder bei, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen Altersrenten auszahlt und in Bedrängnis geratene Urheber, Urheberinnen und deren Hinterbliebene unterstützt.

Eine Rente können alle Urheberinnen und Urheber, die Mitglieder der ProLitteris sind, beanspruchen

>> wenn sie das AHV-Alter erreicht haben
>> wenn sie im Zeitpunkt des Erreichens des AHV-Alters während mindestens 10 Jahren ohne Unterbruch Mitglied bei der ProLitteris waren
>> wenn sie während ihrer Mitgliedschaft bei der ProLitteris Urheberrechts-Entschädigungen von mindestens insgesamt CHF 1‘000.– ausbezahlt erhalten haben und
>> wenn sie ein steuerbares Einkommen von höchstens CHF 50‘000.– aufweisen.

Die Rente wird berechnet aufgrund von bestimmten Ansätzen, die jedes Jahr vom Stiftungsrat der Fürsorge-Stiftung neu festgelegt werden. Die Höhe der Renten hängt einerseits vom steuerbaren Einkommen der/des Anspruchsberechtigten ab, andererseits von der Gesamtsumme der Urheberrechtsentschädigungen, die ihr/ihm während der Mitgliedschaft durch die ProLitteris ausbezahlt wurde.

Unterstützungsgesuche können alle Urheberinnen und Urheber, die Mitglied der ProLitteris sind, einreichen. Der Stiftungsrat der Fürsorge-Stiftung überprüft die Gesuche und entscheidet aufgrund der Unterlagen und der individuellen Verhältnisse, ob eine finanzielle Nothilfe ausbezahlt werden kann. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Gesuchstellenden spezialisierte Berater und Beraterinnen zur Verfügung zu stellen, die beispielsweise bei einer finanziellen Standortbestimmung, bei amtlichen Angelegenheiten und bei Abklärungen gegenüber Versicherungen und Behörden behilflich sind.
prolitteris.ch

Das Portal LiteraturSchweiz repräsentiert den Schweizer Literaturbetrieb in seiner Vielfalt und Breite. Es wird getragen von zurzeit 13 namhaften Organisationen, Institutionen und Verbänden des Schweizer Literaturbetriebs. Sie haben sich zu einem Trägerverein zusammengeschlossen mit dem Ziel, dem Schweizer Literaturportal gemeinsam eine tragfähige Organisationsstruktur zu geben, um so den Betrieb und den Unterhalt des Portals langfristig zu gewährleisten.
Das Portal literaturschweiz.ch optimiert die Zugänge zu bestehenden Angeboten und macht sie besser sicht- und erreichbar.
Das Portal ist modular aufgebaut, im Kern besteht es aus diesen Modulen und Partnerprojekten:

>> Metasuchmaschine zur Schweizer Literatur
>> Katalog von lesenswerten Schweizer Büchern der letzten 60 Jahre,
>> Katalog von Kinder- und Jugendbüchern, die das Schweizer Institut für Kinder- und Jugendmedien empfiehlt,
>> Wer liest wo? - die Schweizer Literaturagenda,
>> ein Internetradio

www.literaturschweiz.ch

Hauptaufgabe der ProLitteris ist es, für ihre Mitglieder, das heisst für Schriftsteller, Journalistinnen, wissenschaftlichen Autoren, Verlegerinnen, aber auch für die bildenden Künstler und Fotografinnen optimale Vergütungen einzuziehen und diese Entschädigungen nach festen Regeln an die Berechtigten weiterzuleiten. Dazu gehören insbesondere die Fotokopier- und die Netzwerk-Entschädigungen. Es handelt sich dabei um Vergütungen für das ausschnittweise Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke für die interne Information und Dokumentation mittels Fotokopiergerät, Laserdrucker, Multifunktionalgerät oder mittels internem digitalem Netzwerk. Die ProLitteris zieht diese Entschädigungen bei Firmen, Schulen, Bibliotheken und der öffentlichen Verwaltung ein.
Die Mitgliedschaft bei der ProLitteris ist unentgeltlich. Sie ist einerseits für einzelne Urheber und Urheberinnen, anderseits für Verlage möglich. 2015 sind rund 10'770 Urheber und Urheberinnen sowie rund 830 Verlegerinnen und Verleger Mitglied der 1974 gegründeten ProLitteris.
Für den Beitritt zur ProLitteris muss die Urheberin oder der Urheber bzw. der Verlag Werke geschaffen haben, die von Dritten genutzt werden können. Bücher und Zeitungsartikel müssen publiziert und für jedermann in der Schweiz gegen Entgelt erhältlich sein. Entsprechend erhält ein Mitglied Fotokopier- und Netzwerk-Entschädigungen. Grundlage für die Verteilung bilden die Werkanmeldungen der Mitglieder.
Radio- und Fernsehanstalten strahlen häufig urheberrechtlich geschützte Werke aus. Sie melden der ProLitteris solche Sendungen (Hörspiele, Literaturlesungen, Sketches, etc.) unter Angabe des Sendedatums und der Sendedauer. Die ProLitteris errechnet die geschuldeten Entschädigungen, die sie gestützt auf diese Angaben bei den Sendeanstalten einzieht und ihren Mitgliedern weiterleitet.
Wer ein Werk der bildenden Kunst oder eine Fotografie abdrucken und diese Reproduktion veröffentlichen will, muss die Einwilligung des Urhebers / der Urheberin bzw. des Rechtsnachfolgers einholen und für die Nutzung des Werkes eine Entschädigung bezahlen. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, der ProLitteris das Reproduktionsrecht an ihren Werken der bildenden Kunst und Kunstfotografie abzutreten. Diesfalls erteilt die ProLitteris nach Rücksprache mit dem Künstler, der Künstlerin die Erlaubnis für die Verwendung des Werkes und zieht gestützt auf den Bildtarif Entschädigungen für das Mitglied ein.
Die Fürsorge-Stiftung der ProLitteris zahlt in Bedrängnis geratenen Urheberinnen und Urhebern Unterstützungsleistungen.
Bei Erreichen des Pensionsalters erhalten die Urheberinnen und Urheber unter gewissen Voraussetzungen eine Jahresrente.
www.prolitteris.ch

Die SSA ist eine Genossenschaft von Urheberinnen und Urhebern der Sparten Dramatik, Musikdramatik, Choreografie, Audiovision und Multimedia. Sie schützt die urheberechtlichen Vermögensrechte ihrer Mitglieder in der Schweiz und in Liechtenstein und verschafft den Urheberpersönlichkeitsrechten Nachachtung. Sie vermittelt zwischen Werknutzern und Urhebern und leistet Hilfestellung bei Einzelverträgen. Sie setzt sich ein für rechtmässige und faire Vertragsabschlüsse. Die SSA unterhält auch einen Kulturfonds, einen Solidaritätsfonds sowie eine Vorsorgestiftung.
ssa.ch

Unter dem Namen Chrysalide richtet die Sophie und Karl Binding Stiftung ab 2024 Preise zur Nachwuchsförderung im Bereich Literatur je in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch aus. Sie übernimmt damit in der Nachfolge der Studer/Ganz-Stiftung die Trägerschaft der Studer/Ganz-Preise in der bisherigen Ausrichtung unter neuem Namen.
Die drei Preise Chrysalide – Binding Förderpreis für Literatur, Chrysalide – Prix Binding d’encouragement à la littérature und Chrysalide– Premio Binding di promozione della letteratura werden je alle zwei Jahre an Autorinnen und Autoren vergeben, die noch kein literarisches Werk publiziert haben. Mit den Preisen für die deutsch- und die italienischsprachige Schweiz wird jeweils ein Prosadebütmanuskript ausgezeichnet und in einem Publikumsverlag veröffentlicht. Beim französischsprachigen Preis wählt die Jury literarische Texte von drei bis fünf Autorinnen und Autoren aus, die weiterentwickelt werden. Ein Autor oder eine Autorin erhält zusätzlich ein Stipendium für einjähriges Mentorat.
Es können keine Gesuche gestellt werden.
www.chrysalide-binding.ch

Suisseculture ist der Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften. Als Dachverband engagiert sich Suisseculture vornehmlich im Bereich landesweiter und übergeordneter Interessen der ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen. Suisseculture setzt sich zum Ziel, die ideellen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Schöpferinnen und Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke sowie von deren Interpretinnen und Interpreten zu fördern.
www.suisseculture.ch

Der Verein Suisseculture Sociale betreut einen Fonds zur Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen (zur Gesuchseingabe siehe suisseculturesociale.ch).

Daneben führt der Verein die Lobby- und Beratungsstelle Suisseculture Sociale und setzt sich für den Auf- und Ausbau der sozialen Absicherung der professionellen Kulturschaffenden auf politischer Ebene wie auch mittels Vernetzung und Koordination der verschiedenen Organisationen im Kulturbereich ein. Unter anderem stellt Suisseculture Sociale auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zum Schweizerischen Sozialversicherungssystem speziell für die Kulturschaffenden zur Verfügung.

Mitglieder des Vereins sind Verbände professioneller Kulturschaffender aus allen Bereichen sowie Stiftungen.
suisseculturesociale.ch

In der Schweiz engagieren sich die fünf Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM dafür, dass alle Kunstschaffenden für die Nutzung ihrer Werke fair entschädigt werden. Sie handeln mit Wirtschaft, Wissenschaft und Sendeanstalten Urheberrechtstarife aus, auf deren Basis sie das Inkasso der Vergütungen besorgen und diese schliesslich an die Berechtigten verteilen.
www.swisscopyright.ch

Der Verein «Weiter Schreiben Schweiz» mit Sitz beim A*dS in Zürich will Autor*innen, die aus Kriegs- und Krisengebieten in die Schweiz geflohen sind und in ihren Heimatländern nicht mehr veröffentlichen können, das Weiterschreiben in der Schweiz ermöglichen, sie mit der Schweizer Literaturszene vernetzen und den öffentlichen Diskurs für diese Stimmen öffnen. Das Projekt verbindet Exil- und in der Schweiz etablierte Autor*innen in Tandems. Die Exil-Autor*innen veröffentlichen Texte in Originalsprache und auf Deutsch (Französisch, Italienisch) auf einem Online-Portal und präsentieren sich auf Tandem-Lesungen.
Die Gründung des Vereins geht auf eine vom A*ds im Mai 2020 initiierte Veranstaltungen an den Solothurner Literaturtagen zurück. Das Podium mit dem Titel «Die fünften Landessprachen als Teil der Schweizer Literaturszene» hat viel Resonanz ausgelöst. Die Autorin Dragica Rajčić Holzner, die Theaterautorin Lubna Abou Kheir und Annika Reich diskutierten gemeinsam mit der Moderatorin Katharina Altas über die Situation von Exil-Autor*innen in der Schweiz und über die Wahrnehmung von Literat*innen im hiesigen Literaturbetrieb, die nicht in einer der Landessprachen schreiben. Am Schluss der Veranstaltung waren sich alle am Podium beteiligten Frauen einig, dass es einen Verein wie «Weiter Schreiben.jetzt» auch in der Schweiz geben müsste. Jetzt ist er gegründet und nimmt 2021 seine Arbeit auf.
Statuten (pdf)
Gründungsprotokoll (pdf)
weiterschreiben-schweiz.jetzt