Zwischenbericht zum Google Book Settlement

Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände haben gestützt auf die Äusserungen des amerikanischen Justizministeriums und auf die Einwände verschiedener Seiten ihren Vergleichsvorschlag mit Google überarbeitet. Der am 13. November 2009 eingereichte Vergleich wird erst rechtskräftig, nachdem das Gericht ihn genehmigt hat. Vorgängig erfolgen im Februar 2010 gerichtliche Anhörungen. Da das US-Justizministerium aber Bedenken bezüglich der faktischen Monopolstellung von Google geäussert hat, ist davon auszugehen, dass der Richter den Vergleichsvorschlag nicht direkt nach den Hearings genehmigen wird. Die Parteien sind vielmehr gefordert, den Bedenken des US-Justizministeriums im neuen Vergleichsvorschlag Rechnung zu tragen. 

Der aktuelle Vergleichsvorschlag erfasst neu nur noch Bücher, die beim USCopyright-Büro registriert sind oder in den USA, in Grossbritannien, Australien oder Kanada erschienen sind. Dies hätte für die Schweizer Autorinnen und Autoren folgende Konsequenzen:

Die Werke von Schweizer Autorinnen und Autoren sowie Verlagen dürfen bei Google in der Buchsuche nicht mehr angezeigt werden.

Eine Rücknahme, ein sog. removal, der Titel aus dem Internet muss nicht speziell verlangt werden.

Die in Aussicht gestellten 60 Dollar pro Buch für die vergangenen Nutzungen können gestützt auf den Vergleich nicht geltend gemacht werden.

Die Schweizer Autorinnen und Autoren sowie Verlage sind in keiner Weise an den Vergleich gebunden.

Vom Vergleich betroffen sind nach wie vor viele ältere europäische Bücher, weil sie früher im US-Copyrightregister eingetragen wurden. Diese Registrierung war für den Urheberrechtsschutz bis zum Jahre 1978 notwendig. Für diese vom Vergleich betroffenen Werke gelten folgende neue Fristen: bis am 31. März 2011 müssen die Werkansprüche geltend gemacht werden. Die Frist für die Entfernung der Werke (removal) endet am 9. März 2012.

Das bedeutet nun also, dass ein Grossteil der Bücher von Schweizer Autorinnen und Autoren und Verlagen gestützt auf den überarbeiteten Vergleich nicht mehr unter die Vereinbarung fallen. ProLitteris wird sich im Frühling nach den Anhörungen mit dem überarbeiteten Vergleich wieder auseinandersetzen. Die Empfehlung bleibt bestehen, vorläufig nichts zu unternehmen und die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

Schliesslich ersuchte Ende Januar 2010 ProLitteris in einem Schreiben an den New Yorker Richter, dass er Google verpflichtet, maschinenlesbare Listen der Schweizer Verlage und deren Werke, die nach dem neuen Settlement noch darunter fallen, zu liefern, um ein sorgfältige Nachprüfung der Ansprüche möglich zu machen.

Die Mitglieder von ProLitteris wurden bereits schriftlich über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Google Book Settlement informiert. Der AdS steht diesbezüglich in direktem Kontakt mit ProLitteris und überprüft auf Grund der weiteren Entwicklung allfällig notwendige Handlungsweisen. Der Verband – wie auch ProLitteris – wird die Autorinnen und Autoren über das weitere Vorgehen zu gegebenem Zeitpunkt wieder informieren.

 

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