Handlungsempfehlungen der Städtekonferenz Kultur zur sozialen Sicherheit von Kunst- und Kulturschaffenden

Die Städtekonferenz Kultur (SKK) hat Handlungsempfehlungen zur sozialen Sicherheit von Kunst- und Kulturschaffenden an die Kulturfachstellen herausgegeben. Seit Einführung von Art. 9 des Kulturfördergesetzes KFG kennt der Bund eine gesetzliche Grundlage für Leistungen an die Vorsorge von Kunst- und Kulturschaffenden. Seither stellte sich die Frage, ob und in welcher Form Kantone, Städte und Gemeinden eine ähnliche Regelung einführen könnten. Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) beschloss 2014 gemeinsam mit der SKK und dem Schweizerischen Städteverband eine Studie zu dieser Frage in Auftrag zu geben. Auf der Basis dieser Studie habe sie nun Handlungsempfehlungen erarbeitet, schreibt die SKK am 19. Oktober in ihrer Mitteilung. Sie haben zum Ziel, dass Städte und Gemeinden im Umgang mit der sozialen Sicherheit von Kunst- und Kulturschaffenden eine möglichst übereinstimmende Praxis anwenden und umfassen sowohl selbständig erwerbende Kunst- und Kulturschaffende wie auch solche, die bei einer von der Stadt oder Gemeinde unterstützten Institution oder Organisation angestellt sind. Die Handlungsempfehlungen bleiben aber freiwillig, da der Entscheid über deren Umsetzung bei den einzelnen Städten und Gemeinden liegt. Die Umsetzung soll ab 2017 erfolgen. Die Initiative wird von Seiten Suisseculture, Suisseculture Sociale und auch vom AdS sehr begrüsst. Zwar entspricht die Form der Umsetzung nicht ihren Vorstellungen, doch immerhin geht die Aktion der SKK in die richtige Richtung. Ein Schritt ist also getan, viel Arbeit bleibt bestehen.
Die Handlungsempfehlungen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.staedteverband.ch.

 

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