Medienmitteilung von Swisscopyright und Suisseculture

Entschädigungslücke von Autorinnen und Autoren schliessen: Bundesrat und Ständerat für ein zeitgemässes Verleihrecht<br />
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Ein wichtiger Schritt für eine faire Entschädigung von Autorinnen und Autoren: Der Ständerat hat das Postulat von Peter Bieri «URG-Revision. Einführung eines Verleihrechts» am 19. März überwiesen. Die kleine Kammer folgt dem Bundesrat, der das Postulat im Februar zur Annahme empfohlen hatte. Bundesrat wie Ständerat bekräftigen damit den Willen, das analoge und digitale Verleihrecht anlässlich der bevorstehenden Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) einzuführen.<br />


Bern/Lausanne/Zürich, 19.03.2015 – Swisscopyright, der Zusammenschluss der schweizerischen Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM, sowie der Dachverband Suisseculture setzen sich für eine faire und zeitgemässe Entschädigung von Autorinnen und Autoren ein. «Wir freuen uns, dass Bundesrat und Ständerat nun ein klares Zeichen für die Einführung des Verleihrechts setzen», sagt Werner Stauffacher, Vizedirektor von ProLitteris im Namen von Swisscopyright. «Das Verleihrecht ist international sehr gut verankert. Die kulturbeflissene Schweiz betreibt umfassende Literatur- und Leseförderung. Es ist nun höchste Zeit, gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, damit auch die Grundrechte der Autorinnen und Autoren respektiert werden. Wir benötigen für das Verleihen ihrer Werke eine zeitgemässe Regelung».

Schweizer Autorinnen und Autoren gehen bisher leer aus
Im Schweizer Gesetz klafft bisher eine Lücke: Anders als in umliegenden Ländern erhalten Autorinnen und Autoren in der Schweiz bei der Ausleihe ihrer Werke nach wie vor keine Vergütung – weder für die elektronische Ausleihe, noch für die herkömmliche, analoge, in der Bibliothek. Die Einführung des Verleihrechts ist dringlich: Denn neu ermöglicht der schweizweite Zusammenschluss von Bibliotheken für gemeinsame Dienstleistungen einen immer flächendeckenderen Zugang zu Büchern, Hörbüchern, Zeitschriften und Zeitungen. Durch diesen Ausbau des analogen wie des digitalen Angebots findet eine starke Erhöhung der Nutzung der Werke statt – die Urheberinnen und Urheber gehen aber trotz dieser zunehmenden Mehrfachnutzungen leer aus.

Denn die Schweiz hinkt international hinter her: Die EU stellte früh fest, dass neue Technologien und deren verbreitete Nutzung «möglicherweise Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes und der Verleihtätigkeit» haben könnten. Sie reagierte darauf bereits 1992 mit der Einführung einer Vermiet- und Verleihrechtsdirektive für gedruckte Werke und verband diese Rechte mit einem unverzichtbaren Anspruch der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung. Im selben Jahr sah die Schweiz im Rahmen der Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes von einer Einführung des Verleihrechts ab und fügte lediglich das Vermietrecht ins total revidierte URG ein.

URG-Revision muss dringende Anliegen aufnehmen
In zahlreichen politischen Vorstössen forderten Politikerinnen und Politiker seither die Einführung des Verleihrechts in der Schweiz. Neben dem Postulat von Ständerat Bieri ist eine Motion von Nationalrat Kurt Fluri aus dem Jahr 2013 hängig. Der Bundesrat antwortete auf die Motion Fluri mit dem Verweis auf den laufenden Prozess der «AGUR 12». Diese Arbeitsgruppe wurde von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Sommer 2012 ins Leben gerufen und hatte die Bündelung und die Diskussion einer ganzen Reihe von parlamentarischen Urheberrechts-Vorstössen zum Ziel. Swisscopyright freut sich, dass mit der Unterstützung für die Einführung des Verleihrechts ein weiteres dringendes urheberrechtliches Anliegen Eingang in die bevorstehende Revision findet. Das eidgenössische Departement für Justiz- und Polizeifragen (EJPD) wird Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage zur URG-Revision vorlegen.

Die Modernisierung und Aktualisierung des Urheberrechts ist ein wichtiges Unterfangen. «Es soll eine umfassende und zeitgemässe Revision sein, die allen nützt: Den Autorinnen und Autoren, aber auch jenen Institutionen, die Werke verleihen», fordert Johanna Lier, Präsidentin von Suisseculture. «Deshalb ist es wichtig, dass die bestehende Lücke in der Entschädigung von Autorinnen und Autoren geschlossen wird».


Kontakt:

für deutschsprachige Medien:
Werner Stauffacher
Swisscopyright und Vizedirektor ProLitteris
Tel.: +41 43 300 66 15 und +41 79 353 66 04
E-Mail: werner.stauffacher@prolitteris.ch

für französischsprachige Medien:
Nicole Pfister Fetz
Geschäftsführerin AdS und Vorstandsmitglied
Suisseculture
Tel. +41 44 350 04 60 und +41 79 330 02 67
E-Mail: npfister@a-d-s.ch


Über die Schweizer Verwertungsgesellschaften
Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA und SUISSIMAGE und die Gesellschaft für die Leistungsschutzrechte SWISSPERFORM vertreten die Rechte an künstlerischen Werken und Leistungen. Die Gesellschaften gehören den Urhebern / den Urheberinnen (Komponisten, Schriftsteller, Regisseure, etc.), den ausübenden Künstlern/den ausübenden Künstlerinnen (Musiker, Schauspieler, etc.), sowie den Produzenten von Ton- und Tonbildträgern und den Sendeunternehmen. Die Gesellschaften erteilen die Erlaubnis für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen und ziehen dafür tariflich festgelegte Lizenzbeträge ein, die sie an die Rechteinhaber, deren Werke genutzt werden, verteilen.
www.swisscopyright.ch

Über Suisseculture
Suisseculture ist der Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften. Als Dachverband engagiert sich Suisseculture vornehmlich im Bereich landesweiter und übergeordneter Interessen der ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen. Suisseculture setzt sich zum Ziel, die ideellen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Schöpferinnen und Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke sowie von deren Interpretinnen und Interpreten zu fördern.
www.suisseculture.ch

Medienmitteilung von Swisscopyright und Suisseculture (pdf)

 

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