Suisseculture und AdS sagen Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017

Suisseculture veröffentlichte am 15. Juni folgende Medienmitteilung:
Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September
Die Mitgliederversammlung von Suisseculture vom 15. Juni 2017 hat die Ja-Parole zur eidgenössischen Vorlage «Altersvorsorge 2020» einstimmig gefasst.
Die Revision bringt für Kulturschaffende beachtliche Vorteile. Die allermeisten Künstlerinnen und Künstler leben mit bescheidenen Einkommen. Diese werden von der Herabsetzung des Koordinationsabzuges sowie der Erhöhung der AHV profitieren. Ebenso sind in der Revision für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen sowie für freiwillig Versicherte Verbesserungen vorgesehen, die Rechtsicherheit schaffen und die von Suisseculture begrüsst werden.


Im Detail geht es um folgende Aspekte, die auch für Autorinnen und Autoren von Vorteil sind:

  • Gemäss einer Umfrage von Suisseculture Sociale liegt der Mittelwert für das Jahreseinkommen von Literaturschaffenden bei insgesamt Fr. 40‘000 pro Jahr, davon kommen durchschnittlich Fr. 11‘000 aus der literarischen Arbeit. Viele Autorinnen und Autoren leben also von relativ wenig Geld und stückeln ihr Einkommen aus verschiedenen Aufträgen und Anstellungen zusammen. Sie profitieren deshalb von folgenden Änderungen:
    Der geplante AHV-Zuschlag von Fr. 70 wirkt bei tieferen Renten verhältnismässig stärker (d.h. die heutige Minimalrente steigt um 6%, die heutige Maximalrente um 3%). Zudem ist die Erhöhung des Ehepaar-Plafonds von 150% auf 155% vorgesehen.
    Bei den Pensionskassen ist z.Z. ein Koordinationsabzug festgelegt. Nur der Lohn zwischen 21‘150 und 84‘600 Franken ist obligatorisch versichert. Dadurch haben Teilzeitangestellte und wenig Verdienende massiv schlechtere Renten. Mit der Reform wird der untere Koordinationsabzug bei kleinen Verdiensten deutlich herabgesetzt. Dies verbessert die Renten von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit kleinen Einkommen.
  • Zudem sieht die Altersreform 2020 spezifische Anpassungen für den Kulturbereich vor:
    Arbeitnehmer in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen (z.B. im Theaterbereich) können sich mit Zustimmung des Arbeitgebers wie Selbständige versichern. Selbständigerwerbende können sich auch bei Vorsorgeeinrichtungen versichern, die nicht im Register eingetragen sind. Arbeitnehmerinnen und -nehmer können sich zusätzlich bei einer Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbandes versichern.
    Diese Aspekte werden in der Praxis bereits berücksichtigt, haben aber noch keine gesetzliche Grundlage. Mit den vorgesehenen Gesetzesänderungen würde hier Rechtssicherheit geschaffen.

Für die AdS-Mitglieder und für alle Kulturschaffenden sehen wir in der Altersreform 2020 also folgende Vorteile: Sie bringt Verbesserungen für Personen mit tiefem Einkommen und mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen, ausserdem Rechtssicherheit für die Pensionskassenlösungen, die wir in den vergangenen Jahren erarbeitet haben. Diese Vorteile wiegen die Erhöhung des Frauenrentenalters in unseren Augen auf.

Wir empfehlen deshalb, beiden Vorlagen zur Rentenreform, die im September zur Abstimmung kommen, zuzustimmen. Nur ein doppeltes Ja sichert das Gesamtpaket der Rentenreform 2020.

 

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