Urheberrechtsrevision: Ständerat bestätigt das Prinzip des Vermietrechts und damit den Anspruch der Autor*innen auf eine Vergütung

Der Ständerat stimmte gestern dem Vorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zu, das Vermietrecht unangetastet zu belassen. Neu wird eine Ergänzung in Artikel 60 URG eingefügt, die eine Begünstigung der Bibliotheken bei der Tarifgestaltung vorschreibt. Damit bleibt der Ständerat auch in diesem Punkt beim AGUR12-Kompromiss.Der AdS ist über diesen Entscheid erleichtert und hofft, dass der Nationalrat in der Herbstsession dem Vorschlag folgt ohne erneute Differenz folgt.

Wichtig ist, das Vermietrecht bleibt. Eine Entschädigung der Autorinnen und Autoren ist also nur vorgesehen, wenn deren Werke entgeltlich zugänglich gemacht werden. Auf die Einführung einer Entschädigung für das unentgeltliche Verleihen, also auf ein Verleihrecht, wurde schon zugunsten des AGUR12-Kompromisses verzichtet. Der Rat selbst hat die Unterschiede korrekt dargestellt. Verleihen, also das "kostenlose Ausleihen", ist und bleibt somit vergütungsfrei. Vermieten hingegen wird auch weiterhin Urheberrechtsentschädigungen kosten, für Bibliotheken gemäss Willen des Ständerats zu einem begünstigten Tarif.

Der A*dS ist enttäuscht, dass die Fakten zu dieser Thematik insbesondere in den Medien nicht korrekt wiedergegeben werden und einseitig der Stimme der Bibliotheken, dem Verband Bibliosuisse, Gehör geschenkt wird, nicht aber auch den Autorinnen und Autoren. Denn Bibliotheken sind wegen den hier diskutierten Urheberrechtsvergütungen in keiner Weise in ihrer Existenz bedroht, wie dies in Medienartikeln behauptet wird. Die Bibliotheken werden heute schweizweit mit rund einer halben Milliarde Franken subventioniert und wehren sich gegen einige hunderttausend Franken Urheberrechtsentschädigungen, also weniger als ein Viertelprozent der staatlichen Mittel an die Bibliotheken. Ein im Verhältnis bescheidener Anteil, der am Ende uns Autorinnen und Übersetzern zugutekommen würde. - Wir bitten daher die Medien, künftig um ausgewogene Berichterstattung.

Selbstverständlich ist auch der A*dS davon überzeugt, dass der Zugang zu Büchern in Bibliotheken grundlegend für die Vermittlung von Inhalten ist. Die öffentliche Hand stellt wie erwähnt dementsprechend den Bibliotheken auch einen Grossteil der notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Vergessen wir aber nicht, dass ohne die Arbeit der Autorinnen und Autoren die Bibliotheken ihre Aufgaben überhaupt nicht ausführen könnten. Überspitzt formuliert fordern die Bibliotheken das einzigartige und der Schweizer Wirtschaftsordnung entgegenlaufende Privileg, Geld zu verdienen mit der Arbeit anderer Menschen, ohne dass diese, in diesem Fall also wir Schreibende, in irgendeiner Form daran beteiligt würden.

Der A*dS möchte die Bibliotheken dazu aufrufen, Sparmassnahmen nicht zulasten der Autorinnen und Autoren durchzusetzen. Denn der Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz ist überzeugt, dass ein gemeinsames Engagement zur besseren Finanzierung von Bibliotheken zielführender wäre - dafür steht der A*dS auch gerne ein.

Weiterführende Informationen auch unter www.prolitteris.ch - News.

 

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