Förderbeiträge und Zuger Werkjahr 2026

Förderbeiträge
Für einen Förderbeitrag bewerben können sich Personen, die seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Zug haben, oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug hatten oder Personen, die durch Werk oder Tätigkeit im Zuger Kulturleben präsent sind.

Werkjahr
Voraussetzungen: Mindestalter 30 Jahre; seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug

Details: www.zg.ch
Einsendeschluss Förderbeiträge: 1. März 2026
Einsendeschluss Werkjahr: 1. März 2026

 

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