Detailinformationen pro Kanton

Auch wenn die Frist in Ihrem Kanton oder Ihrer Stadt noch nicht oder nicht mehr läuft, geben Sie bitte trotzdem ein Gesuch ein. Denn nur mit vielen eingereichten Gesuchen erzielen wir die notwendige Relevanz.

Falls Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns unter:
sekretariat@a-d-s.ch

Der Kanton Aargau fördert bereits Übersetzer*innen und Übersetzungen! Deshalb verzichten wir auf die Eingabe von Gesuchen im Rahmen dieser Initiative. Gesuche können natürlich regulär eingegeben werden und/oder Sie wählen einen anderen Kanton (siehe Bemerkung unten).

Förderinstrument: Werkbeitrag
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in
Übersetzer*innen werden einmal jährlich mit Werkbeiträgen gefördert. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Druckkostenbeitrag
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Druckkostenbeiträge können von Autor*innen oder für die Übersetzung von Werken Aargauer Autor*innen beantragt werden. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Ihr Gesuch können Sie über das Portal des Aargauer Kuratoriums einreichen.

In Ihrem Kanton werden Übersetzungen schon gefördert. Wählen Sie bitte einen anderen Kanton für Ihr Gesuch aus.

Für Übersetzer*innen:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Projektbeitrag, Förderbeitrag, Werkbeitrag, Schreibstipendium oder Produktionsbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Für Verlage:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Druckkostenbeitrag oder Projektbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Die Ausserrhodische Kulturstiftung des Kantons Appenzell vergibt jährlich Werkbeiträge an Künstler*innen. Der Kanton spricht Projektbeiträge. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.

Sie sind Übersetzer*n im Kanton Appenzell Ausserrhoden und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Werkbeitrag
Gesuchsstellende*r: Übersetzer:in

Reichen Sie ein Gesuch für einen Werkbeitrag in der Sparte Literatur ein. Mehr Infos dazu gibt es hier. Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und Ihr Bewerbungsdossier an sekretariat@ar-kulturstiftung.ch.

Förderinstrument: Projektbeitrag
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in und Verlage

Beim Amt für Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden können ebenfalls Gesuche für Projektbeiträge eingereicht werden. Mehr Infos dazu gibt es hier. Gesuche können laufend, spätestens aber zwei Monate vor Drucklegung der Werbemittel eingereicht werden.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es leider keine Förderinstrumente im Bereich der Literatur. Das Kulturamt nimmt aber Beitragsgesuche von Institutionen und privaten Kulturschaffenden entgegen und leitet sie an die zuständigen Fördergremien weiter. Wenn Sie im Kanton Appenzell Innerrhoden wohnen und eine Förderung für eine Übersetzung beantragen wollen, schreiben Sie eine Mail an die Leiterin des Kulturamts Rebekka Dörig Sutter: rebekka.doerig@ed.ai.ch.

Die beiden Basel fördern bereits Übersetzer*innen und Übersetzungen! Deshalb verzichten wir auf die Eingabe von Gesuchen im Rahmen dieser Initiative. Gesuche können natürlich regulär eingegeben werden und/oder Sie wählen einen anderen Kanton (siehe Bemerkung unten).

Förderinstrument: Werkbeitrag
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in
Übersetzer*innen
können dreimal jährlich ein Gesuch um einen Werkbeitrag stellen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Druckkostenbeitrag
Gesuchsstellender: Verlag
Verlage
können ein Gesuch um einen Publikationsbeitrag einreichen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Gesuche müssen über das Eingabeformular Fachausschuss Literatur BL/BS eingereicht werden.

In Ihrem Kanton werden Übersetzungen schon gefördert. Wählen Sie bitte einen anderen Kanton für Ihr Gesuch aus.

Für Übersetzer*innen:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Projektbeitrag, Förderbeitrag, Werkbeitrag, Schreibstipendium oder Produktionsbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Für Verlage:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Druckkostenbeitrag oder Projektbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Die beiden Basel fördern bereits Übersetzer*innen und Übersetzungen! Deshalb verzichten wir auf die Eingabe von Gesuchen im Rahmen dieser Initiative. Gesuche können natürlich regulär eingegeben werden und/oder Sie wählen einen anderen Kanton (siehe Bemerkung unten).

Förderinstrument: Werkbeitrag
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Übersetzer*innen können dreimal jährlich ein Gesuch um einen Werkbeitrag stellen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Druckkostenbeitrag
Gesuchsstellender: Verlag
Verlage
können ein Gesuch um einen Publikationsbeitrag einreichen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Gesuche müssen über das Eingabeformular Fachausschuss Literatur BL/BS eingereicht werden.

In Ihrem Kanton werden Übersetzungen schon gefördert. Wählen Sie bitte einen anderen Kanton für Ihr Gesuch aus.

Für Übersetzer*innen:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Projektbeitrag, Förderbeitrag, Werkbeitrag, Schreibstipendium oder Produktionsbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Für Verlage:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Druckkostenbeitrag oder Projektbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Der Kanton Bern vergibt Schreibstipendien an deutschsprachige Literaturschaffende, spricht Projektbeiträge an literarische Schaffensprozesse und unterstützt Übersetzungen in den Sprachkombinationen Deutsch-Französisch und Französisch-Deutsch mit Druckkostenbeiträgen. Die ersten zwei Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Bern und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht, nicht nur in den Sprachkombinationen Deutsch-Französisch und Französisch-Deutsch?  Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Berner Schreibstipendien
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Wir bitten Berner Übersetzer*innen, ihr Gesuch über das Gesuchsportal oder alternativ per Mail an kulturfoerderung@be.ch einzureichen. Informationen zum Gesuchsdossier gibt es hier.

Förderinstrument: Projektbeiträge an literarische Schaffensprozesse
Gesuchstellende*r: Übersetzer*in

Unterstützt werden bernische Literaturschaffende, die ein kontinuierliches und künstlerisch engagiertes Schaffen nachweisen können, die Berner Literaturszene mitprägen und von ihrer Wohngemeinde gefördert werden. Die Schaffensprozesse haben ein neues literarisches Produkt zum Ziel. Dem Gesuch sind eine Projektskizze, ein Zeitplan und eine Aufstellung der benötigten Mittel für die geplante Arbeitsphase beizulegen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Gesuche können laufend über das Gesuchsportal eingereicht werden.

Förderinstrument: Druckkostenbeiträge
Gesuchsstellende*r: Verlag oder Übersetzer*in

Unterstützt werden Produkte wie Bücher oder Hör-CDs, die literarisch überzeugen und professionell verlegt werden. Produkte im Eigen- und Zuschussverlag werden nicht unterstützt. Dem Gesuch sind eine repräsentative Textprobe sowie eine detaillierte Verlagskalkulation beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohngemeinde der Autorin bzw. des Autors wird vorausgesetzt. Druckkostenbeiträge an Übersetzungen können dann geprüft werden, wenn es sich um Übersetzungen vom Deutschen ins Französische oder umgekehrt handelt. Wir möchten Übersetzer*innen dazu ermutigen, auch Gesuche mit anderen Sprachkombinationen einzugeben!
Mehr Infos gibt es hier.

Gesuche können laufend über das Gesuchsportal eingereicht werden.

Der Kanton Freiburg vergibt alle zwei Jahre Stipendien zur Förderung literarischen Schaffens an Autor*innen, die auf Deutsch oder Französisch schreiben. Dieses Förderinstrument richtet sich nicht explizit an Übersetzer*innen – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden. Übersetzungen können mit Druckkostenbeiträgen unterstützt werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Freiburg und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Stipendium zur Förderung literarischen Schaffens
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Reiche ein Gesuch um ein Stipendium zur Förderung literarischen Schaffens ein. Die Ausschreibung erfolgt an ungeraden Jahren. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Gesuche können über das Eingabeportal eingereicht werden.

Förderinstrument: Unterstützungsbeitrag für die Herausgabe von literarischen und künstlerischen Verlagswerken
Gesuchsstellender: Verlag

Unterstützt werden literarische Werke und deren Übersetzung. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Gesuche können laufend, mindestens drei Monate vor der Veröffentlichung des Buchs vom Verlag über das Online-Portal eingegeben werden.

Der Kanton Glarus vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Es werden ausserdem einmalige Projektbeiträge an Publikationen und einmalige Werkbeiträge an künstlerische Werke in der Sparte Literatur vergeben. Diese Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Glarus und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Förderbeitrag für Kulturschaffende
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Reichen Sie ein Gesuch um einen Förderbeitrag für Kulturschaffende ein. Mehr Infos dazu gibt es hier. Reichen Sie Ihr Gesuch per Mail an folgende Adresse ein: kultur@gl.ch.

Förderinstrument: Förderbeitrag für Kulturschaffende
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Mehr Infos zu den Projektbeiträgen und Werkbeiträgen finden Sie hier.
Gesuche müssen vor dem geplanten Publikationstermin über das Serviceportal eingereicht werden.

Der Kanton Graubünden vergibt im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge an professionelle Kulturschaffende und Projektbeiträge im Bereich Literatur. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Graubünden und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht?
Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Der Kanton Graubünden schreibt jährlich zwei Wettbewerbe zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen aus. Zur Bewerbung eingeladen sind professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten.
Der Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen (grosse Projekte) wird jeweils im Januar ausgeschrieben. Einsendeschluss ist jeweils Anfang März. Bei diesem Wettbewerb werden Werkbeiträge oder freie Stipendien von max. 20’000 Fr. vergeben.
Der Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen (kleine Projekte) wird jeweils im Juli ausgeschrieben. Einsendeschluss ist Ende August. Bei diesem Wettbewerb werden Werkbeiträge oder freie Stipendien von max. 10’000 Fr. vergeben.
Mehr Infos dazu und die Gesuchsformulare finden Sie hier.

Förderinstrument: Kulturförderung im Bereich Literatur
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Die kantonale Kulturförderung vergibt einmalig gesprochene Beiträge an Projekte in unterschiedlichen Sparten. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Kulturprojekte mit einem Budget bis 150’000 Fr.  können bei der Kulturförderung Graubünden laufend eingereicht werden und sind an keine Eingabetermine gebunden. Die Gesuche müssen mindestens drei Monate vor Durchführung des Projekts (Datum des Poststempels)  eingereicht werden. Ein Entscheid liegt den Gesuchstellenden in der Regel innert vier Wochen nach Eingang des Gesuchs vor. 

Projekte mit einem Budget von mehr als 150’000 Fr. sind an vorgegebene Eingabetermine gebunden. Die Gesuche (inkl. Deckblatt) können dreimal jährlich bei der Kulturförderung Graubünden eingereicht werden.

Die Gesuche müssen mindestens drei Monate vor Durchführung des Projekts eingereicht werden. Ein Entscheid liegt den Gesuchstellenden in der Regel innert vier Wochen nach Eingang des Gesuchs vor (ab offiziellem Eingabetermin).

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz, darunter der Kanton Luzern, einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literat*innen vergeben werden. Im Rahmen der Kulturförderung des Kantons Luzern werden ausserdem Druckkostenbeiträge gesprochen. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Luzern und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Zentralschweizer Literaturförderung
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Die Zentralschweizer Literaturförderung vergibt alle zwei Jahre Werkbeiträge an Literat*innen. Mehr Infos dazu gibt es hier. Wir bitten Luzerner Übersetzer*innen, ihr Blindgesuch per Mail an die Geschäftsstelle Wettbewerb der Zentralschweizer Literaturförderung bzw. an den Kulturbeauftragten des Kantons Nidwalden Stefan Zollinger (stefan.zollinger@nw.ch) zu richten.
 

Förderinstrument: Druckkostenbeiträge
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Druckkostenbeiträge werden vergeben an:

>>  Publikationen von Autor*innen aus der Region oder/und mit engem thematischem Bezug zur Region
>>  Biografien von wichtigen kulturellen Persönlichkeiten aus der Region.

Mehr Infos dazu finden Sie hier. Die Eingabe der Gesuche erfolgt digital als ein PDF-Dokument per Mail an kultur@lu.ch und über das Gesuchsportal. Der Inhalt der Gesuche ist in den Deckblättern geregelt, das Deckblatt ist jeweils auszufüllen und als erste Seite dem Gesuch beizufügen.
Gesuche können viermal jährlich, müssen aber spätestens 6 Woche vor der Veröffentlichung des Projekts eingegeben werden.

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz, darunter der Kanton Nidwalden, einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literat*innen vergeben werden. Ausserdem können im Bereich Literatur Unterstützungsgesuche an das Amt für Kultur geschickt werden. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Du bist Übersetzer*in im Kanton Nidwalden und möchtest darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für deinen Beruf und deine künstlerische Arbeit braucht? Dein Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen dir folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Zentralschweizer Literaturförderung
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Die Zentralschweizer Literaturförderung vergibt alle zwei Jahre Werkbeiträge an Literat*innen. Mehr Infos dazu gibt es hier. Wir bitten Nidwaldner Übersetzer*innen, ihr Blindgesuch per Mail an die Geschäftsstelle Wettbewerb der Zentralschweizer Literaturförderung bzw. an den Kulturbeauftragten des Kantons Nidwalden Stefan Zollinger (stefan.zollinger@nw.ch) zu richten.

Förderinstrument: Unterstützungsgesuch im Bereich Literatur
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Im Bereich Literatur können Unterstützungsgesuche an das Amt für Kultur geschickt werden. Die kantonale Kulturkommission prüft die Gesuche und entscheidet, ob und mit welchem Betrag das Gesuch unterstützt wird.
Eingabeberechtigt sind Nidwaldner Kultur- und Kunstschaffende (primär ist der Wohnsitz massgebend) oder Kultur- und Kunstschaffende, die ein Projekt mit direktem Bezug zum Kanton Nidwalden vorweisen.
Mehr Infos zum Inhalt des Gesuchs finden Sie hier. Gesuche sind per Mail an kultur@nw.ch einzureichen.

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz, darunter der Kanton Obwalden, einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literat*innen vergeben werden. Ausserdem können beim Kulturdepartement des Kantons Obwalden Gesuche zu kulturellen Projekten und Veranstaltungen aller Kultursparten gestellt werden. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Obwalden und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Zentralschweizer Literaturförderung
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Die Zentralschweizer Literaturförderung vergibt alle zwei Jahre Werkbeiträge an Literatinnen und Literaten. Mehr Infos dazu gibt es hier. Wir bitten Obwaldner Übersetzer*innen, ihr Blindgesuch per Mail an die Geschäftsstelle Wettbewerb der Zentralschweizer Literaturförderung bzw. an den Kulturbeauftragten des Kantons Nidwalden Stefan Zollinger (stefan.zollinger@nw.ch) zu richten.

Förderinstrument: Beitragsgesuch Kulturförderung
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Es können Gesuche zu kulturellen Projekten und Veranstaltungen aller Kultursparten gestellt werden, die einen engen Bezug zum Kanton Obwalden (z.B. Thema, Mitwirkende, Aufführungsort) oder allenfalls zum Kulturraum Zentralschweiz haben.
Mehr Infos dazu gibt es hier. Gesuche müssen per Post gestellt werden.

Der Kanton und die Stadt Schaffhausen vergeben Förderbeiträge an Kulturschaffende. Ausserdem können Gesuche um Projektbeiträge eingereicht werden. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Schaffhausen und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Förderbeiträge von Kanton und Stadt Schaffhausen für Kulturschaffende
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Zur Bewerbung zugelassen sind professionelle Kulturschaffende, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort (Atelier) im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 15 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und nicht an eine Altersgrenze gebunden. Die Förderbeiträge werden jährlich (in der Regel im Juni) durch ein Kuratorium verliehen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Projektbeiträge
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Gesuche um Projektbeiträge können laufend eingereicht werden, entweder elektronisch per E-Mail (kulturfoerderung@sh.ch) oder postalisch. Die Eingabe hat mindestens drei Monate vor der Veröffentlichung des Projekts zu erfolgen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz, darunter der Kanton Schwyz, einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden. Dieses Förderinstrument richtet sich nicht explizit an Übersetzer*innen.
Sie sindt Übersetzer*in im Kanton Schwyz und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht?  Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Zentralschweizer Literaturförderung
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Die Zentralschweizer Literaturförderung vergibt alle zwei Jahre Werkbeiträge an Literat*innen. Mehr Infos dazu gibt es hier. Wir bitten Schwyzer Übersetzer*innen, ihr Blindgesuch per Mail an die Geschäftsstelle Wettbewerb der Zentralschweizer Literaturförderung bzw. an den Kulturbeauftragten des Kantons Nidwalden Stefan Zollinger (stefan.zollinger@nw.ch) zu richten.

Der Kanton Solothurn vergibt Produktionsbeiträge an literarische Projekte und Druckkostenbeiträge an Veröffentlichungen. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Solothurn und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Produktionsbeiträge an literarische Projekte
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Einen Produktionsbeitrag an ein grösseres literarisches Projekt beantragt der Autor/ die Autorin. Wir ermutigen Übersetzer*innen dazu, ebenfalls Gesuche um einen Produktionsbeitrag einzureichen!
Mehr Infos dazu gibt es hier. Gesuche können online mittels Gesuchsformular oder in Papierform eingereicht werden. Gesuche um Produktionsbeiträge und Druckkostenbeiträge sind mindestens vier Monate vor dem Projektbeginn bei der Geschäftsstelle einzureichen.
 

Förderinstrument: Druckkostenbeiträge
Gesuchsstellender: Verlag

Ein Druckkostenbeitrag wird auf Anfrage eines Verlages gesprochen.
Mehr Infos dazu gibt es hier. Gesuche können online mittels Gesuchsformular oder in Papierform eingereicht werden. Gesuche um Produktionsbeiträge und Druckkostenbeiträge sind mindestens vier Monate vor dem Projektbeginn bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Der Kanton St. Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge an Kulturschaffende. Ausserdem werden mit Projektbeiträgen kulturelle Vorhaben unterstützt. Beide Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton St. Gallen und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht?  Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Werkbeiträge
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Kulturschaffende und -forschende können sich einmal pro Jahr um einen kantonalen Werkbeitrag im Wert von 20’000 Fr. bewerben. Bewerbungen sind ausschliesslich über ein Online-Formular möglich. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Projektbeiträge
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Projektbeiträge unterstützen kulturelle Vorhaben in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe mit einem einmaligen finanziellen Beitrag. Projektbeiträge unter 10’000 Fr. können laufend, mindestens aber acht Wochen vor Realisierung des Projekts eingegeben werden. Projektbeiträge ab 10’000 Fr. können zweimal jährlich eingegeben werden.
Mehr Infos dazu sowie das Gesuchsformular finden Sie hier.

Das Kulturamt des Kantons Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Für literarische Publikationen können ausserdem Druckkostenbeiträge gewährt werden. Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau vergibt ausserdem Werkbeiträge an professionelle Kulturschaffende im Bereich Literatur. Diese Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Thurgau und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht?  Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen.
Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Werkbeiträge von der Thurgauer Kulturstiftung
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau vergibt (Werk-)Beiträge an professionelle Thurgauer Literaturschaffende. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Gesuche bis 10’000 Fr. bearbeitet die Geschäftsstelle. Diese können jederzeit online eingereicht werden, müssen jedoch sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Gesuchstellende erhalten innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Eingangsbestätigung schriftlichen Bescheid per Post.
Gesuche ab 10’001 Fr. werden dem Stiftungsrat vorgelegt. Zwischen der Stiftungsratssitzung, an der über das Gesuch entschieden wird, und dem Projektstart müssen sechs Wochen liegen.
Gesuche müssen über die Gesuchsplattform eingereicht werden.

Förderinstrument: Projektbeiträge Kultur, Druckkostenbeiträge
Gesuchsstellender: Verlag

Das Kulturamt des Kantons Thurgau fördert mit den Projektbeiträgen Kultur im Bereich Literatur literarische Publikationen mit Druckkostenbeiträgen. Gesuche sind durch den professionellen Verlag einzureichen und enthalten das vollständige und lektorierte Manuskript sowie ein Verlagskalkulation. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Gesuche können laufend, spätestens zwei Monate vor Projektstart eingegeben werden.

Die Abteilung Kulturförderung des Kantons Uri unterstützt Projekte im Bereich Literatur. Die Kunst- und Kulturstiftung Uri vergibt einmal jährlich  Förderbeiträge und  das Urner Werkjahr an Kunst- und Kulturschaffende. Diese Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Uri und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht?  Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
 

Förderinstrument: Projektbeiträge Kultur von der Abteilung Kulturförderung des Kantons Uri
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in oder Verlag

Der Kanton Uri unterstützt – ergänzend zum Engagement der Privaten und der Gemeinden – die Pflege des kulturellen Erbes, die Förderung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens in den Bereichen Spartenübergreifendes, Jugend- und Volkskultur, Kulturbetriebe und Museen, bildende und angewandte Kunst, Film, Foto, neue Medien, Musik, Theater, Tanz, Literatur, Geisteswissenschaften. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Anträge für die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur stellen. Diese können vom Regierungsrat mit Swisslos-Erträgen unterstützt werden.
Mehr Infos dazu gibt es hier.
Wir möchten Übersetzer*innen und Verlage dazu ermutigen, ihre Gesuche per Mail an den Amtsvorsteher Ralph Aschwanden, ralph.aschwanden@ur.ch, einzureichen.
 

Förderinstrument: Urner Werkjahr, Förderungsbeiträge und Projektbeiträge der Kunst- und Kulturstiftung Uri
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Die Kunst- und Kulturstiftung vergibt einmal jährlich Förderungsbeiträge, Atelieraufenhalte und das Urner Werkjahr. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Wir möchten Übersetzer*innen dazu ermutigen, ihre Gesuche per Mail an den Amtsvorsteher Ralph Aschwanden, ralph.aschwanden@ur.ch, einzureichen.

Der Kanton Wallis fördert das literarische Schaffen und unterstützt Übersetzer*innen und Übersetzungsprojekte bereits explizit. Deshalb verzichten wir im Rahmen dieser Initiative auf die Eingabe von Gesuchen. Gesuche können natürlich regulär eingegeben werden und/oder Sie wählen einen anderen Kanton (siehe Bemerkung unten).

Förderinstrument: Punktuelle Unterstützungen, Übersetzungsprojekt
Gesuchsstellender: Verlag

Gefördert werden literarische Übersetzungsprojekte, welche ein Werk eines Walliser Autors/einer Walliser Autorin oder eines Autors/einer Autorin, welche*r regelmässige, bedeutende und dauerhafte kulturelle Beziehungen zum Kanton Wallis pflegt, zum Gegenstand hat. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Ein Gesuch kann jederzeit über das Webportal eingereicht werden, spätestens 8 Wochen vor der Durchführung des Projekts. Die genauen Eingabefristen finden Sie hier.
 

Förderinstrument: Atelier für Übersetzer in Raron
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Das Atelier wird professionellen literarischen Übersetzenden jeglicher kultureller und geografischer Herkunft zur Verfügung gestellt, die ein Werk eines Autors/einer Autorin übersetzen, der/die aus dem Alpenraum stammt, oder ein Werk, das sich thematisch mit dem Alpenraum befasst. Ausgangs- oder Zielsprache der Übersetzung ist eine der vier Schweizer Landessprachen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Bewerbungsdossiers können über das Webportal eingereicht werden.

In Ihrem Kanton werden Übersetzungen schon gefördert. Wählen Sie bitte einen anderen Kanton für Ihr Gesuch aus.

Für Übersetzer*innen:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Projektbeitrag, Förderbeitrag, Werkbeitrag, Schreibstipendium oder Produktionsbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Für Verlage:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Druckkostenbeitrag oder Projektbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Der Kanton Zug vergibt Projektbeiträge und Förderbeiträge an das freie künstlerische Schaffen an professionelle Zuger Künstler*innen der Sparte Literatur. Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50’000 Fr. an eine*n Zuger Künstler*in aus. Diese Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.
Sie sind Übersetzer*in im Kanton Zug und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
 

Förderinstrument: Förderbeitrag
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Zuger Werkjahr
Gesuchsstellender*r: Übersetzer*in

Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50’000 Fr. an eine Zuger Künstlerin beziehungsweise an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Literatur und Publikationen
Gesuchsstellender: Verlag

Unterstützt werden können:

>> Literarische Publikationen von Autor*innen, die ihren Wohnsitz seit zwei Jahren im Kanton Zug haben oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton Zug gelebt haben
>> Publikationen ohne Zuger Autorschaft mit einem thematisch evidenten Zuger Bezug
>> Literaturveranstaltungen mit kantonaler Ausstrahlung, die im Kanton Zug stattfinden oder einen evidenten Zuger Bezug aufweisen
>> Festschriften und historische Publikationen von Gemeinden mit übergemeindlicher bzw. kantonaler Bedeutung

Mehr Infos dazu gibt es hier.
Gesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.

Der Kanton Zürich fördert bereits Übersetzer*innen und Übersetzungen! Deshalb verzichten wir auf die Eingabe von Gesuchen im Rahmen dieser Initiative. Gesuche können natürlich regulär eingegeben werden und/oder Sie wählen einen anderen Kanton (siehe Bemerkung unten).

Übersetzer*innen und Übersetzungsprojekte werden mit Werkbeiträgen, Anerkennungsbeiträgen und Druckkostenbeiträgen gefördert. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

In Ihrem Kanton werden Übersetzungen schon gefördert. Wählen Sie bitte einen anderen Kanton für Ihr Gesuch aus.

Für Übersetzer*innen:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Projektbeitrag, Förderbeitrag, Werkbeitrag, Schreibstipendium oder Produktionsbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.

Für Verlage:
Begründen Sie die Gesuchseingabe für einen Druckkostenbeitrag oder Projektbeitrag mit a) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der zu übersetzenden Autor*in oder des zu übersetzenden Autors oder b) Herkunft / Wohnsitz / Verbundenheit der Übersetzer*in oder des Übersetzers.