Buchförderung
Die Kantone unterstützen die Buchbranche auf verschiedene Arten – mit Projekt- und Werkbeiträgen, Atelierstipendien, Preisen und Auszeichnungen. Wer ein Buch zu einem den Kanton betreffenden Thema veröffentlichen möchte oder eine Stipendiumsmöglichkeit sucht, muss sich über allfällige Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Nicht immer ist diese Suche ein leichtes Unterfangen. Der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband SBVV hat dankenswerteweise zusammengetragen, welche Fördergelder es in jedem Kanton der Deutschschweiz gibt. Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber sie dient als erste Unterstützung bei der Fördersuche.
Kantonale Fördergelder Deutschschweiz (pdf)
Literaturschaffende, Übersetzer und Übersetzerinnen oder Veranstalter im Literaturbereich können sich via Online-Gesuchsportal beim Aargauer Kuratorium um Unterstützungsbeiträge bewerben. Das Instrument «Freiraum» ist für neue Projektideen vorgesehen. In diesem offenen Format formulieren die Antragsstellenden ihre Absicht und begründen die dafür notwendige finanzielle Unterstützung bis zu maximal 15 000 Franken. Aargauer Künstlerinnen und Künstler aller Fachbereiche können sich zudem für einen Atelieraufenthalt in Paris, London oder Nairs/Scuol bewerben. Des Weiteren gibt es Projektbeiträge, Programm- und Druckkostenbeiträge sowie Werkbeiträge Literatur in den Bereichen Belletristik (Lyrik, Prosa, Dramatik), Essayistik und literarische Übersetzungen.
Für alle Beiträge ist ein Bezug zum Kanton Aargau notwendig. Antragsstellerinnen und -steller müssen seit zwei Jahren im Kanton wohnen, in einer früheren Lebensphase durchgehend 15 Jahre lang im Kanton gelebt haben oder durch Werk oder Tätigkeit im Aargauer Kulturleben präsent sein.
Das Kulturgesetz ermöglicht ausserdem unter bestimmten Umständen Betriebsbeiträge an kulturelle Institutionen von mindestens kantonaler Bedeutung.
Im Kanton Aargau gibt es zwei Auszeichnungen für kulturelles Schaffen: Mit dem Aargauer Kunstpreis werden künstlerische Leistungen und kulturelle Verdienste geehrt. Die Ehrung gilt einem umfangreichen Werk von ausserordentlicher Qualität und ist mit 40 000 Franken dotiert. Alternierend wird der Anerkennungspreis verliehen. Dabei wird eine Person oder Institution für die kritische Begleitung oder engagierte Vermittlung künstlerischen Schaffens im Kanton geehrt. Der Preis ist mit 10 000 Franken dotiert.
Der Kanton gewährt auf Gesuch beim Amt für Kultur einmalige Beiträge an Projekte und Institutionen. Dafür muss das Vorhaben, das Werk oder der Leistungsempfänger einen Bezug zu Appenzell Ausserrhoden haben. Es werden nur Projekte unterstützt, die nicht gewinnorientiert sind und in deren Rahmen angemessene Eigenleistungen erbracht werden. Der oder die Gesuchstellende soll sich ausserdem um weitere Beiträge bemühen.
Werkbeiträge werden von der Ausserrhodischen Kulturstiftung vergeben. Bezugsberechtigt sind Kulturschaffende, die in Appenzell Ausserrhoden wohnen, das Bürgerrecht des Kantons besitzen oder einen besonderen Bezug zu ihm nachweisen können. Bewerbungen müssen direkt an die Stiftung gerichtet werden. Doppelunterstützungen von Projekten sowohl durch die Stiftung als auch durch den Kanton sind nicht möglich. 2023 wurden in der Sparte Literatur, Tanz, Theater und Spoken Word zwei Werkbeiträge im Gesamtwert von 20 000 Franken vergeben.
Die Stiftung Dr. René und Renia Schlesinger führt das Atelierhaus Birli in Wald AR. Die Künstlerwohnung im ehemaligen Bauernhaus wird für ein Jahr vergeben, aber es sind auch kürzere Perioden möglich. Ergänzt wird das Wohnstipendium in der Regel mit einem monatlichen Taschengeld von 700 Franken. Die Stiftung wünscht, dass das Atelierhaus während des Aufenthalts hin und wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird; zum Beispiel in Form von Veranstaltungen wie Lesungen, Ausstellungen oder Filmabenden. Sie werden so weit wie möglich finanziell von der Stiftung getragen. Bewerben kann man sich via Website der Stiftung.
Bei weiteren Fördermassnahmen arbeitet Appenzell Ausserrhoden mit Appenzell Innerrhoden zusammen.
Mindestens alle drei Jahre vergibt der Kanton einen Kultur- und einen Anerkennungspreis an eine einzelne Person, eine Gruppe oder eine Institution. Der Kulturpreis ist mit 25 000 Franken dotiert, der Anerkennungspreis mit 10 000 Franken.
Das Kulturamt nimmt Beitragsgesuche von Institutionen und Kulturschaffenden schriftlich entgegen, führt eine Vorprüfung durch und leitet die Anträge an die zuständigen Fördergremien weiter. So spricht die Standeskommission bzw. der Regierungsrat Beiträge aus dem Swisslos-Fonds an regionale und überregionale kulturelle Projekte, die eine besondere Bedeutung für den Kanton haben. Die Stiftung Pro Innerrhoden fördert das einheimische, im Kanton stattfindende Kulturschaffen. Beiträge setzen zwingend eine Beziehung zum Kanton voraus, wobei der Besitz des Bürgerrechts allein nicht als besonderer Bezug gilt.
Die Stiftung Landammann Dr. Albert Broger vergibt Beiträge an kulturelle Zwecke, die einen Bezug zum inneren Kantonsteil haben, also zu den Bezirken Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten. Bewerben können sich Private, Vereinigungen, Institutionen und Körperschaften mit Sitz im inneren Kantonsteil. Detaillierte Auskünfte erteilt als zuständige Stelle die Ratskanzlei.
Bei weiteren Fördermassnahmen arbeitet Appenzell Innerrhoden mit Appenzell Ausserrhoden zusammen.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden werden in unregelmässigen Abständen der nicht dotierte Innerrhoder Kulturpreis sowie der Innerrhoder Anerkennungspreis vergeben.
Mit der administrativen Betreuung der Projektförderung und der Unterstützung von kulturellen Institutionen ist die Abteilung Kulturförderung betraut. Im Sinne indirekter Fördermassnahmen unterstützt sie Vorhaben und Projekte, welche die Rahmenbedingungen für das zeitgenössische professionelle Kulturschaffen nachhaltig verbessern; zum Beispiel kulturelle Projekte aus den Bereichen Verbreitung, Kommunikation, Vermittlung von Fachwissen oder Distribution. Unterstützt werden in der Regel Projekte und Vorhaben, die nachweislich mehreren Kulturschaffenden oder Kulturinstitutionen des Kantons dienen, diese fördern und begünstigen. Alle Gesuche an die Abteilung Kulturförderung müssen per Online-Formular eingereicht werden.
Im Kanton Basel-Landschaft können sich Duos von Kulturschaffenden für das Aufenthaltsstipendium Reconnect bewerben. Es beinhaltet einen zweiwöchigen Aufenthalt in der historischen Villa Clavel auf Castelen bei Augst. Die jährliche Ausschreibung wird auf der Website der Abteilung Kulturförderung publiziert.
Bei weiteren Förderinstrumenten – vornehmlich im Bereich Literatur – arbeitet Basel-Landschaft mit Basel-Stadt zusammen.
Der Regierungsrat zeichnet jedes Jahr Kunst- und Kulturschaffende mit mehreren Sparten- und Förderpreisen aus, die herausragende Leistungen im Bereich des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Geisteswissenschaften erbracht haben. Der Spartenpreis ist mit 20 000 Franken dotiert, der Förderpreis mit 15 000 Franken.
Als einziger Deutschschweizer Kanton gewährt Basel-Stadt Recherchebeiträge. Gesuche können einmal pro Jahr via Gesuchsportal eingereicht werden. Zweck dieses Instruments ist es, Kulturschaffenden ausserhalb des Produktionsprozesses und unabhängig von einem konkreten Endprodukt die Möglichkeit zu geben, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln. Wer gefördert wird, entscheidet eine Jury.
In Basel-Stadt werden ausserdem Projekte von regionalen Kulturschaffenden mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds unterstützt. Das gilt vor allem für Literaturveranstaltungen und Festivals. Gesuche können jederzeit eingereicht werden und müssen direkt an den Swisslos-Fonds Basel-Stadt gerichtet werden. Zudem gibt es im Kanton eine sogenannte Kulturpauschale, mit der niederschwellig sparten- und genreübergreifende Einzelprojekte von professionellen Kulturschaffenden unterstützt werden können. Dazu gehören etwa Lesungen, Ausstellungen oder digitale Kulturprojekte. Es ist auch möglich, Projekte von basel-städtischen Kulturschaffenden ausserhalb der Region zu unterstützen, zum Beispiel Ausstellungsbeteiligungen oder Druckkostenbeiträge an Publikationen. Bewerben kann man sich bei der Abteilung Kultur, die zum Präsidialdepartement gehört.
Bei weiteren Förderinstrumenten – vornehmlich im Bereich Literatur – arbeitet Basel-Stadt mit Basel-Landschaft zusammen.
Der Kulturpreis der Stadt Basel ist mit 20 000 Franken dotiert und wird vom Regierungsrat verliehen. Er geht jedes Jahr an verdienstvolle Basler Künstlerpersönlichkeiten, an eine Künstlergruppe oder Institution, die sich für das kulturelle Leben in der Stadt engagiert. Der Basler Kulturförderungspreis ist mit 10 000 Franken dotiert und soll in Ergänzung zum Kulturpreis der Stadt Basel ein öffentlich sichtbares kulturpolitisches Signal für junge kulturelle Initiativen setzen.
Die Abteilung Kulturförderung setzt auf thematische Ausschreibungen, um das kulturelle Schaffen im Kanton Bern zu unterstützen.
So fördert er im Bereich Literatur Schaffensprozesse, die ein neues literarisches Produkt zum Ziel haben. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Beitrag an professionelle Literaturschaffende als Ergänzung der öffentlichen Beiträge. Deshalb wird die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde im Kanton Bern vorausgesetzt. Das künftige Werk muss zudem einen klaren Bezug zum Kanton haben, der Finanzbedarf muss nachgewiesen sein.
Der Kanton gewährt professionellen Berner Literaturschaffenden zudem Schreibstipendien von maximal 20 000 Franken. Wer einen überzeugenden Leistungsausweis hat und seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern lebt, kann sich einmal pro Jahr bewerben.
Literarische Publikationen können auch durch Druckkostenbeiträge gefördert werden. Ein solcher Beitrag wird gewährt, wenn sich auch die Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde im Kanton Bern finanziell an der Publikation beteiligt und die Publikation einen klaren Bezug zum Kanton hat. Der Kantonsbeitrag soll zudem vollumfänglich zur Senkung des Ladenpreises verwendet werden. Bewerben können sich Verlage und Literaturschaffende jederzeit.
Der Kanton Bern vergibt jedes Jahr Auslandsstipendien für Aufenthalte in Paris und New York. Sie stehen Kulturschaffenden aller Sparten offen und dauern fünf (New York) bzw. sechs Monate (Paris). Bezahlt werden die Unterkunft sowie monatlich 3000 Franken an die Lebenshaltungskosten. Voraussetzung ist ein überzeugender Leistungsausweis sowie ein gesetzlicher Erstwohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton.
Des Weiteren unterstützt der Kanton Bern nicht-kommerzielle öffentliche Lesereihen und literarische Veranstaltungen, die im Kanton stattfinden oder professionelle Literaturschaffende aus dem Kanton Bern verpflichten. Voraussetzung für einen Beitrag ist ein künstlerisch innovatives Programm mit wichtigen Berner, Schweizer und/oder internationalen Autoren und Autorinnen, die hauptberuflich schreibend tätig sind und die aus ihren eigenen literarischen Werken vorlesen. Bezahlt wird im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt einmalig ein Defizitdeckungsbeitrag.
Sämtliche Gesuche müssen über das Gesuchsportal auf der Website des Kantons eingereicht werden.
Im Kanton Bern gibt es mehrere Auszeichnungen für Berner Literaturschaffende: Gemeinsam mit der Stadt wird periodisch der Grosse Literaturpreis an das literarische Gesamtwerk eines Berner Literaturschaffenden vergeben. Der Kanton beteiligt sich mit maximal 15 000 Franken an der Preissumme. Weitere Literaturpreise werden für herausragende Werke, Texte, Produkte oder Programme vergeben, wofür jedes Jahr publizierte Verlagsprogramme und Rezensionen evaluiert werden.
Das Amt für Kultur unterstützt Verlage indirekt, indem es Beiträge an Autorinnen und Autoren zahlt. Ein Gesuch einreichen müssen jedoch die Verlage, und zwar mindestens drei Monate vor Erscheinen der Publikation. Für die Herausgabe von literarischen und künstlerischen Verlagswerken muss ein Verlag regelmässig und professionell tätig sein. Das zu unterstützende Werk muss zudem herausragend sein, und der Autor, die Autorin muss den gesetzlichen Wohnsitz entweder im Kanton Freiburg oder einen engen Bezug zum Kanton haben. Um Beiträge an die Herausgabe von Verlagswerken zum Freiburger Kulturerbe zu erhalten, muss der Verlag ebenfalls regelmässig und professionell tätig sein. Die Unterstützung kann auch einer juristischen Person gewährt werden, die über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um ein dem Freiburger Kulturerbe gewidmetes Werk zu erstellen.
Der Kanton Freiburg vergibt zudem das Stipendium zur Förderung literarischen Schaffens. Es wird alle zwei Jahre auf der Kantons-Website ausgeschrieben. Unterstützt wird eine Autorin, ein Autor, die oder der seit mindestens drei Jahren im Kanton wohnt und ein Werk in der Gattung Roman, Erzählung, Novelle, Gedichtsammlung, Theaterstück, Opernlibretto oder Drehbuch in Deutsch oder Französisch schreibt.
In Paris betreibt der Kanton das Künstleratelier «Jean Tinguely». Alle zwei Jahre finanziert der Kanton alternierend mit der Stadt Freiburg einem oder einer Kunstschaffenden in der Sparte der bildenden Kunst, der Musik oder der Literatur einen Aufenthalt. Inbegriffen ist dabei in der Regel ausschliesslich die Nutzung des Ateliers; die Reiseund Lebenshaltungskosten gehen in der Regel zu Lasten der oder des Begünstigten. Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Kanton haben und über eine abgeschlossene Berufsbildung verfügen.
Gesuche müssen über das Online-Portal auf der Website des Kantons eingereicht werden.
Seit 1987 wird alle zwei Jahre der Kulturpreis des Staates Freiburg vergeben. Die Auszeichnung ist mit 15 000 Franken dotiert und geht an eine Person oder an eine Personengruppe, die sich kulturell im Kanton engagiert, oder an eine kulturschaffende Person für ihr Gesamtwerk.
Kulturschaffende aller Sparten, die im Kanton Glarus wohnen, deren Projekt einen engen inhaltlichen Bezug zum Kanton hat oder das im Kanton realisiert wird, können mit Beiträgen aus dem Kulturfonds unterstützt werden. Gesuche müssen schriftlich an die Fachstelle Kulturförderung gestellt werden. Es gibt mehrere Arten von Beiträgen: einmalige Projektbeiträge, Defizitgarantien an Einzelveranstaltungen, Werkbeiträge oder auch wiederkehrende Unterstützungsbeiträge an Organisationen und Institutionen. Beiträge werden vor allem für das Anschaffen und Erhalten von wertvollem Kulturgut, für wissenschaftliche Arbeiten, für glarnerisches Kunstschaffen, für bedeutende kulturelle Veranstaltungen oder für Bestrebungen zur Pflege von Mundart und Brauchtum gesprochen.
Weiter gibt es im Kanton Glarus einen jährlichen Förderbeitrag für Kulturschaffende in der Höhe von maximal 25 000 Franken. Die Ausschreibung erfolgt im Herbst auf der Website des Kantons. Bewerbungen müssen schriftlich beim Departement Bildung und Kultur eingereicht werden. Voraussetzungen für den Erhalt des Förderbeitrags sind: Die Person muss Glarner Bürger oder Bürgerin sein, seit fünf Jahren im Kanton wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Jahre lang hier gewohnt haben, in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, darstellende Künste, Film, Foto oder Video professionelle Leistungen erbracht haben und ein künstlerisch oder wissenschaftlich überzeugendes Projekt vorlegen. Zudem kann man nicht im selben Jahr sowohl den Förderbeitrag als auch einen Werkbeitrag erhalten.
Professionelle Glarner Kulturschaffende aller Sparten können sich ausserdem für einen Aufenthalt in der Atelierwohnung in Berlin bewerben, die von den Zentralschweizer Kantonen unterhalten wird.
Mit dem Glarner Kulturpreis, dotiert mit 20 000 Franken, zeichnet der Regierungsrat jedes Jahr Personen oder Institutionen aus, die sich um das kulturelle Leben des Kantons verdient gemacht haben.
Zur Unterstützung kultureller Leistungen schreibt der Kanton jedes Jahr zwei Wettbewerbe in der Bündner Tagespresse aus; einmal für grosse, einmal für kleine Projekte. Der Wettbewerb für grosse Projekte wird im Januar ausgeschrieben, Einsendeschluss ist im März. Es werden Werkbeiträge oder freie Stipendien von maximal 20 000 Franken vergeben. Der Wettbewerb für kleine Projekte wird im Juli ausgeschrieben, Einsendeschluss ist Ende August. Hier liegt der Maximalbetrag bei 10 000 Franken. Bewerberinnen und Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton oder eine enge Verbundenheit zum Kanton haben.
Dieselben Voraussetzungen gelten für den Aufenthalt im Wohnatelier in Rom. Der Kanton stellt die Räumlichkeiten gratis zur Verfügung und zahlt der oder dem Begünstigten zudem jeden Monat 3000 Franken an die Lebenshaltungskosten. Das Atelier kann zwei Mal im Jahr für je drei Monate genutzt werden. Bewerbungen müssen schriftlich beim Amt für Kultur eingereicht werden. Vorrangig unterstützt der Kanton kulturelle Aktivitäten, welche die Kriterien in einer Gesamtbetrachtung besonders gut erfüllen: künstlerisch oder historisch überzeugend, eigenständig und realisierbar, Bezug zur Stadt oder zum urbanen Raum. Keinen Aufenthalt gibt es für bereits erbrachte Leistungen oder wenn das Projekt im Rahmen der Ausbildung oder im Auftrag von Dritten realisiert wird.
Im Rahmen der Kulturförderung gibt es ausserdem einmalig gesprochene Beiträge an experimentelle, volkstümliche und etablierte Kulturaktivitäten und Kunstformen. Allerdings unterstützt der Kanton subsidiär, also stets als Ergänzung zu Privaten und Gemeinden. Gesuche können laufend bei der Kulturförderung Graubünden eingereicht werden – es sei denn, es handelt sich um ein Projekt mit einem Budget von über 150 000 Franken. Dann gibt es offizielle Eingabefristen. In beiden Fällen gilt jedoch: Ein Gesuch muss mindestens drei Monate vor der Projektdurchführung eingereicht werden. Zudem muss das Projekt einen angemessenen Bezug zum Kanton haben.
Der Regierungsrat verleiht jährlich Preise an Kulturschaffende aller Sparten. Die höchste Auszeichnung ist der Bündner Kulturpreis, dotiert mit 30 000 Franken. Mit Förderungspreisen (Dotation 20 000 Franken) sollen vor allem jüngere Kulturschaffende ermutigt werden, ihren kulturellen Weg weiter zu verfolgen. Mit Anerkennungspreisen (Dotation 20 000 Franken) wird bisher geleistetes kulturelles Schaffen gewürdigt.
Der Kanton Luzern verfolgt bei der Kulturförderung das Subsidiaritätsprinzip, unterstützt wird also als Ergänzung zu Privaten und Gemeinden. Unterstützungsgesuche müssen über die Gesuchsplattform auf der Website der Abteilung Kulturförderung eingereicht werden. Ein Projekt muss kantonale bzw. innerhalb des Kantons überregionale Bedeutung haben.
Zwischen den Städten Luzern und Chicago gibt es seit 1999 eine Partnerschaft, in dessen Rahmen in Chicago ein Atelier eröffnet wurde, welches Luzerner Kulturschaffenden aus Stadt und Kanton kostenlos zur Verfügung steht. Der Kanton zahlt dem oder der Begünstigten einen Lebenskostenzuschuss für den vier- bis sechsmonatigen Aufenthalt. Die Ausschreibung erfolgt alle zwei Jahre im Rahmen eines Wettbewerbs auf der Website luzern-chicago.ch.
Bei weiteren Förderinstrumenten arbeitet der Kanton Luzern mit anderen Zentralschweizer Kantonen zusammen.
Die Kulturförderungskommission verleiht jährlich den Kulturförderungspreis. Er ist mit 15 000 Franken dotiert und geht an Personen, die eine besondere Leistung für das kulturelle Leben des Kantons Luzern erbringen. Gemeinsam mit den zwei Departementen Design, Film und Kunst sowie Musik der Hochschule Luzern zeichnet der Kanton zudem seit letztem Jahr herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterstudierenden aus. Hierfür stehen insgesamt 60 000 Franken zur Verfügung, die gleichmässig zwischen den beiden Departementen aufgeteilt werden. Eine Auszeichnung ist jeweils mit 2000 bis 5000 Franken dotiert. Zudem vergeben die Zentralschweizer Kantone bzw. die Innerschweizer Kulturstiftung jährlich den Innerschweizer Kulturpreis, dotiert mit 25 000 Franken.
Kulturschaffende mit Wohnsitz in Nidwalden oder solche, deren Projekte einen direkten Bezug zum Kanton haben, können beim Amt für Kultur ein Unterstützungsgesuch einreichen. An fünf Sitzungen im Jahr entscheidet die Kulturkommission darüber. Ausbildungen, Schulprojekte, Reisekosten, Stiftungen und Benefizanlässe werden nicht unterstützt.
Werkbeiträge vergibt der Kanton Nidwalden gemeinsam mit Obwalden jährlich für alle Sparten des kulturellen Schaffens. Aufenthaltsstipendien für Ateliers vergeben einige Zentralschweizer Kantone gemeinsam.
In Nidwalden gibt es zwei Auszeichnungen: Der Nidwaldner Kulturpreis ist ein Anerkennungspreis und wird alle zwei Jahre an Vereinigungen, Organisationen oder Einzelpersonen vergeben, die sich um das kulturelle Leben in Nidwalden verdient gemacht haben. Er ist mit 15 000 Franken dotiert. Der Nidwaldner Kulturförderpreis wird an Vereinigungen, Organisationen oder Einzelpersonen vergeben, die sich im kulturellen Leben in Nidwalden engagieren und es weiterentwickeln. Er wird in unregelmässigen Abständen verliehen und ist mit 10 000 Franken dotiert. Zudem vergeben die Zentralschweizer Kantone bzw. die Innerschweizer Kulturstiftung jährlich den Innerschweizer Kulturpreis, dotiert mit 25 000 Franken.
Der Kanton Obwalden unterstützt professionelle Kulturschaffende aller Sparten mit Projektbeiträgen. Diese müssen bezüglich Thema, Mitwirkenden oder Aufführungsort einen engen Bezug zum Kanton oder allenfalls zum Kulturraum Zentralschweiz haben. Ein Gesuch muss per Post an das Bildungs- und Kulturdepartement geschickt werden, elektronisch eingereichte Gesuche werden nicht behandelt.
Werkbeiträge vergibt der Kanton Obwalden gemeinsam mit Nidwalden jährlich für alle Sparten des kulturellen Schaffens. Aufenthaltsstipendien für Ateliers vergeben einige Zentralschweizer Kantone gemeinsam.
Den mit 5000 Franken dotierten Obwaldner Kulturpreis vergibt der Regierungsrat alle drei bis vier Jahre. Er wird für besondere Verdienste um kulturelle Werte und künstlerisches Schaffen verliehen und soll vor allem ein Werk ehren, welches das kulturelle Leben Obwaldens befruchtet hatte und hat.
Pro Jahr stehen der Stadt und dem Kanton Schaffhausen 110 000 Franken für Förderbeiträge zur Verfügung. Der maximale Unterstützungsbeitrag pro Projekt liegt in der Regel bei 5000 Franken. Bewerben können sich professionelle Kulturschaffende, die entweder seit mindestens drei Jahren im Kanton wohnen oder ihren Produktionsstandort im Kanton haben, im Kanton heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre lang hier wohnten. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel Ende Dezember auf der Website des Kantons, Anmeldeschluss ist Ende Februar. Gesuche müssen per Post an die Fachstelle für Kulturfragen des Kantons Schaffhausen gerichtet werden.
Jedes Jahr schreibt der Kanton Schaffhausen zudem auf seiner Website zwei Atelierstipendien im Künstleratelier in Berlin aus. Diese Stipendien sind als Ergänzung zu den Förderbeiträgen gedacht. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel Mitte Januar, Anmeldeschluss ist Ende März. Die Bewerbung muss per Post an die Fachstelle für Kulturfragen des Kantons Schaffhausen geschickt werden. Die Zulassungskriterien für Bewerbungen sind dieselben wie bei den Förderbeiträgen. Der Kanton stellt das Wohnatelier für mindestens sechs und maximal 12 Monate gratis zur Verfügung und richtet einen monatlichen Zuschuss an die Lebenshaltungskosten aus.
Mit der Vergabe von Projektbeiträgen fördert die Stiftung Jakob und Emma Windler das professionelle zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen. Eine Zuwendung muss jedoch direkt, unmittelbar und ausschliesslich gemeinnützige, wohltätige und kulturelle Auswirkungen im Kanton und vor allem in Stein am Rhein haben. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln. Gesuche können per E-Mail an die Stiftung gerichtet werden.
Als die Schaffhauser Kantonalbank 2008 ihr 125-jähriges Bestehen feierte, richtete sie einen Jubiläumsfonds ein. Mit den jährlichen Erträgen des Fondsvermögens werden besondere nicht kommerzielle Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales und Sport finanziell unterstützt, wenn sie einen starken Bezug zum Kanton haben und breiten Teilen der Bevölkerung zugutekommen.
Der Kanton vergibt keine Kulturauszeichnung, aber die Stadt Schaffhausen verleiht jährlich den Georg-Fischer-Kulturpreis an Kulturschaffende aller Sparten, die im Kanton wohnen oder einen Bezug zu ihm haben. Er ist mit 15 000 Franken dotiert.
Der Kanton Schwyz ist der einzige Deutschschweizer Kanton mit einem Verlagsförderungsprogramm. Es wurde für 2024 erstmals als Pilotprojekt ausgeschrieben und hatte zum Ziel, Verlage mit einem kulturellen Schwerpunkt mit maximal 20 000 Franken zu unterstützen. Eine eigens eingesetzte Fachjury beurteilte die Bewerbungen. Auf deren Antrag hin sprach die Kulturkommission zwei Förderbeiträge: Die Edition De Caro in Einsiedeln erhielt 12 000 Franken, der Verlag Müsigricht aus Steinen 8000 Franken. Ob und in welcher Form das Projekt weitergeführt wird, soll demnächst bekannt gegeben werden.
Generell gilt: Gesuche um Beiträge und Defizitgarantien für kulturelle Projekte müssen schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der Kulturkommission des Kantons Schwyz gerichtet werden. Im Bereich Literatur und Sprache werden Publikationen, Hörspiele, Lesungen oder Literaturfeste unterstützt. Förderberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Schwyz haben oder die früher mindestens zehn Jahre lang im Kanton wohnten. Auch Gruppen können ein Beitragsgesuch einreichen, wenn der Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens zwei Jahren im Kanton Schwyz liegt. Zudem gibt’s unter Umständen Druckkostenbeiträge an die Herausgabe von Sachbüchern und literarischen Werken. Sie liegen in der Regel zwischen 2000 und 5000 Franken.
Sowohl bei Projektbeiträgen als auch bei Druckkostenzuschüssen gilt: Das Gesuch muss vor der Realisierung eingereicht werden, aus prinzipiellen Gründen gewährt der Kanton keine Nachsubventionen. Beiträge an Infrastrukturen und an Veranstaltungen mit primär lokaler Ausstrahlung sind ausgeschlossen. Letztere fallen in die Zuständigkeit der kommunalen Kulturkommissionen. Projekte von zentralschweizerischer Bedeutung müssen bei allen betroffenen Kantonen eingereicht werden. Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten Zentralschweiz (KBKZ) kann das Gesuch beraten und eine Unterstützungsempfehlung abgeben.
Werkbeiträge gibt es im Kanton Schwyz nur in den Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurz- und Animationsfilm. Für die Sparte Literatur arbeiten die sechs Zentralschweizer Kantone zusammen, sie schreiben alle zwei Jahre Werkbeiträge aus. Stipendien für Auslandateliers werden ebenfalls teilweise gemeinsam vergeben.
Darüber hinaus gibt es in Schwyz eine Stiftung für die Kulturförderung: Die Stiftung «Anne Marie Duft-Thorner Studienfonds» gewährt Studien- und Ausbildungsbeiträge für junge Talente. Begünstigte sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 30 Jahre mit Domizil im Kanton, die sich in den Bereichen Musik, Gesang, Tanz, visuelle oder angewandte Kunst, Literatur, Theater oder Film ausbilden lassen. Beitragsgesuche müssen schriftlich oder per E-Mail bei der Stiftung eingereicht werden.
Im Kanton Schwyz gibt es drei Auszeichnungen für kulturelles Schaffen: den mit 10 000 Franken dotierten Kulturpreis sowie den Anerkennungs- und Förderpreis, jeweils mit 5000 Franken dotiert. Zudem vergeben die Zentralschweizer Kantone bzw. die Innerschweizer Kulturstiftung jährlich den Innerschweizer Kulturpreis, dotiert mit 25 000 Franken.
Im Kanton Solothurn ist das Kuratorium für Kulturförderung für Unterstützungsbeiträge verantwortlich. Autorinnen und Autoren, die in Solothurn wohnen, können mit Produktionsbeiträgen an literarische Projekte, Produktionsbeiträgen oder Defizitgarantien für Projekte sowie Druckkostenbeiträgen für Publikationen unterstützt werden. Verlage erhalten Druckkostenbeiträge für literarische Publikationen oder Beiträge an literaturwissenschaftliche Publikationen.
Grössere Projekte mit einem erwarteten Förderbeitrag von über 10 000 Franken müssen mindestens vier Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Projekte bis zu einem erwarteten Förderbeitrag von 10 000 Franken müssen spätestens zehn Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden, und zwar online mittels Gesuchsformular.
Der Kanton unterstützt subsidiär, also stets als Ergänzung zu Privaten und Gemeinden.
Mit den kantonalen Geldern des Swisslos-Fonds unterstützt Solothurn auch kulturelle Projekte. Zuständig für diese ist das Amt für Kultur und Sport. Gesuche können online via Formular eingereicht werden.
Das Kuratorium für Kulturförderung stellt zwei Kulturschaffenden während je sechs Monaten ein Künstleratelier in Paris zur Verfügung. Das Kuratorium übernimmt mit monatlichen finanziellen Zuwendungen einen Anteil der Lebenshaltungskosten. Die Atelieraufenthalte werden öffentlich ausgeschrieben.
Der Kanton Solothurn beteiligt sich ausserdem an der Trägerschaft des Programms «Atelier Mondial» der Basler Christoph-Merian-Stiftung. Das Programm bietet Kunst- und Kulturschaffenden aus den beteiligten Regionen Atelieraufenthalte und Stipendien auf der ganzen Welt an.
Der Kanton Solothurn vergibt jährlich mehrere Auszeichnungen. Der Kunstpreis ist mit 20 000 Franken dotiert und wird Personen verliehen, deren schöpferische kulturelle Leistungen im ganzen Kanton wahrnehmbar sind und die auch über die Kantonsgrenzen hinaus Anerkennung finden. Mit Fachpreisen werden Kulturschaffende ausgezeichnet, deren Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum kantonalen Kulturschaffen bildet. Sie sind mit jeweils 10 000 Franken dotiert. Im Sinn der Nachwuchsförderung gibt es für junge Solothurner Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten maximal 12 Förderpreise, die mit je 15 000 Franken dotiert sind.
Für grössere kulturelle Projekte können Beiträge aus dem Lotteriefonds gesprochen werden. Die Gesuche müssen jedes Jahr bis zum 20. Februar bzw. 20. August eingereicht werden. Der Kantonsrat entscheidet im Juni und November über die Beiträge.
Projektbeiträge für Kulturschaffende sind im Kanton St. Gallen für Vermittlungsprojekte von Kulturschaffenden oder Fachpersonen aus der Kulturvermittlung vorgesehen. Der Fokus liegt auf dem Austausch mit Kulturschaffenden und der Auseinandersetzung mit künstlerischen Arbeitsprozessen und Werken.
Kulturschaffende und -forschende können sich zudem jährlich für einen kantonalen Werkbeitrag von 20 000 Franken bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Januar bis zum 20. Februar. Werkbeiträge unterstützen künstlerisch oder historisch bedeutende und realisierbare Vorhaben. Sie können neu sein oder aus einem laufenden Arbeitsprozess stammen.
Befinden sich Kulturschaffende in einer aussergewöhnlichen, unvorhergesehenen Notsituation, können sie ein Gesuch für einen Überbrückungsbeitrag stellen.
Jährlich können sich Kulturschaffende für einen dreimonatigen Aufenthalt in Rom oder Berlin bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Januar bis zum 20. Februar. In geraden Jahren stehen zwei Aufenthalte in Rom zur Verfügung, in ungeraden Jahren drei in Rom und einer in Berlin. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten 9000 Franken zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Ein Atelieraufenthalt schliesst eine Bewerbung um einen Werkbeitrag im selben Jahr aus.
Für alle Förderinstrumente gilt: Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Bezug zum Kanton St. Gallen nachweisen – zum Beispiel Wohnsitz seit mindestens 12 Monaten oder Lebensmittelpunkt während mindestens 12 Jahren – und ihr Gesuch über ein Formular auf der Website des Kantons einreichen.
Die St. Gallische Kulturstiftung vergibt jährlich Preise in vier Kategorien, um herausragende kulturelle Leistungen zu würdigen: Mit dem Grossen Kulturpreis werden Persönlichkeiten oder Kollektive mit national und international anerkanntem Niveau geehrt. Er wird alle vier Jahre verliehen und ist mit 40 000 Franken dotiert. Förderpreise gibt es für Personen oder Kollektive bis 40 Jahre für innovative und eigenständige Arbeiten. Sie werden in der Regel ein Mal pro Jahr in einer ausgewählten Sparte verliehen. Die Preissummen betragen zwischen 10 000 und 15 000 Franken. Jährliche Anerkennungspreise gibt es für kontinuierliches und vorbildhaftes Kulturschaffen, das regional und darüber hinaus ausstrahlt. Die Preissumme liegt zwischen 5000 und 20 000 Franken. Einen Kunstpreis gibt es jährlich – ausser in Jahren mit einem Grossen Kulturpreis – für bedeutsame und nachhaltige kulturelle Leistungen, die über die Kantonsgrenzen hinaus wirken. Die Preissumme beträgt 20 000 bis 30 000 Franken.
Im Kanton Thurgau können für literarische Publikationen Druckkostenbeiträge gewährt werden. Sie müssen jedoch in einem professionellen Verlag erscheinen, der sich um Lektorat und Vertrieb kümmert sowie ein verlegerisches und finanzielles Risiko übernimmt. Publikationen von Zuschuss-, Zahl- oder Eigenverlagen werden grundsätzlich nicht unterstützt. Neuauflagen erhalten nur dann Druckkostenbeiträge, wenn sie eine inhaltliche Erweiterung oder Aktualisierung beinhalten. Das Gesuch muss vom Verlag eingereicht werden.
Öffentliche Lesungen können ebenfalls unterstützt werden, wenn sie nicht in die Zuständigkeit einer Gemeinde fallen.
Voraussetzung ist in beiden Fällen: Das Projekt wird im Kanton Thurgau realisiert, die Ausführenden wohnen im Thurgau oder haben einen engen Bezug zum Kanton – oder das Projekt hat einen inhaltlichen Bezug dazu. Gesuche müssen über das Formular auf der Website des Kantons eingereicht werden.
Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau zeichnet für die Förderung von zeitgenössischen Projekten professioneller Kulturschaffender verantwortlich. Sie vergibt Werk- und Projektbeiträge an Personen, die ihren Wohnsitz seit einiger Zeit im Kanton oder die wesentliche Lebensabschnitte wie Jugend mit Schule und Ausbildung hier verbracht haben, durch Werk und Tätigkeit das kulturelle Leben des Thurgaus aktiv oder ideell mitgeprägt haben oder die den Bezug durch den Produktions- oder Präsentationsort des Projekts ausweisen können. Gesuche bis 10 000 Franken bearbeitet die Geschäftsstelle. Diese können jederzeit eingereicht werden – über die Gesuchsplattform der Stiftung –, müssen jedoch sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Gesuche ab 10 001 Franken müssen auf den 20. der Monate Februar, Mai, August oder November eingereicht werden.
Die Kulturförderung erfolgt subsidiär, also stets als Ergänzung zu Privaten und Gemeinden.
Der Kanton Thurgau vergibt jedes Jahr den Thurgauer Kulturpreis, dotiert mit 20 000 Franken. Mit dem Preis verdankt der Regierungsrat ausserordentliche kulturelle Leistungen von Privaten und von Institutionen, die das kulturelle Leben im Kanton in besonderer Weise bereichern. Der Kanton Thurgau ist ausserdem Mitglied der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK). Diese vergibt pro Jahr sieben Förderpreise à 10 000 Franken in wechselnden Kultursparten, wobei die Nominationen durch die Mitglieder erfolgen. Voraussetzung für eine Nomination ist unter anderem ein biografischer Bezug zum jeweiligen Mitglied.
In Uri werden Unterstützungsbeiträge für das kulturelle Schaffen von der Kunst- und Kulturstiftung Uri vergeben. Das Geld dafür – mindestens 33 000 Franken pro Jahr – wird von den Stiftungspartnern Kanton Uri und Kunstverein Uri zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden Bewerberinnen und Bewerber, die seit mindestens drei Jahren in Uri wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens acht Jahre lang hier wohnten.
Bewerben kann man sich um einen Förderbeitrag in der Höhe von 4000 bis 10 000 Franken oder einen Projektbeitrag in der Höhe von 2000 bis 6000 Franken. Zudem wird einer Person das Urner Werkjahr gewährt, das mit 20 000 Franken dotiert ist.
Alle Gesuche können jederzeit per E-Mail oder per Post beim Amt für Kultur und Sport eingereicht werden.
Urner Kulturschaffende können sich auch für die jährlich ausgeschriebenen Atelierplätze im Visarte-Atelier in Paris bewerben. Der Kanton leistet Lebenskostenzuschüsse an die Gewinnerinnen und Gewinner. Bei weiteren Förderinstrumenten arbeitet Uri mit anderen Zentralschweizer Kantonen zusammen.
Mit dem Goldenen Uristier werden in unregelmässigen Abständen verdiente Persönlichkeiten des Urner Kulturlebens ausgezeichnet. Der Preis beinhaltet eine goldene Stecknadel und eine Urkunde. Zudem vergeben die Zentralschweizer Kantone bzw. die Innerschweizer Kulturstiftung jährlich den Innerschweizer Kulturpreis, dotiert mit 25 000 Franken.
Die Dienststelle für Kultur setzt die Kulturpolitik des Kantons Wallis um. Er unterstützt das literarische Schaffen aller Gattungen, Formen und Medien von professionellen Walliser Schriftstellerinnen und Schriftstellern. Das wichtigste Fördergefäss ist das Programm «LiteraturPro Wallis». Es umfasst – unter Vorbehalt der Zuteilung des nötigen Budgets – vier Punkte:
Stipendien zur Recherche und zum Schreiben: Pro Jahr werden bis zu drei solcher Stipendien in der Höhe von maximal je 20 000 Franken an die Autorin, den Autor ausbezahlt.
Fokus-Stipendien: Pro Jahr werden bis zu drei solcher Stipendien in Höhe von maximal 5000 Franken an die Autorin, den Autor ausbezahlt. Ziel ist es, den konzentrierten Abschluss eines Werks im Rahmen einer kurzen Dauer zu ermöglichen.
Stipendien für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler / Mentorenprogramm: Damit soll die Entwicklung von Mentoraten gefördert werden, weshalb dieses Stipendium angehenden Kulturschaffenden vorbehalten ist. Pro Jahr werden bis zu drei solcher Stipendien von maximal je 2500 Franken vergeben und an den Mentor ausbezahlt. Dieser verpflichtet sich, das Geld in Übereinstimmung mit dem Bewerbungsdossier und nach den Bedingungen der Dienstelle für Kultur zu verwenden.
Stipendien für Residenzen in Zusammenarbeit mit Institutionen oder Veranstaltungen: Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Institutionen oder Veranstaltungen inner- und ausserhalb des Kantons und professionellen Walliser Autorinnen und Autoren unterstützt werden. Die Institutionen und Veranstaltungen nehmen die Residenz und die Intervention der Autorinnen und Autoren in ihr Programm auf. Pro Jahr werden bis zu drei solcher Stipendien von je maximal 5000 Franken an die Institution oder Veranstaltung ausbezahlt.
Gesuche für das Programm «LiteraturPro Wallis» müssen über die Onlineplattform der Dienstelle eingereicht werden, und zwar bis jeweils spätestens am 15. Mai. Die detaillierten Bewerbungskriterien finden sich im Merkblatt «LiteraturPro Wallis» auf der Website des Kantons.
Das Wallis leistet auch punktuelle Unterstützung für Übersetzungsprojekte, für die Herausgabe literarischer Werke, für Lesungen von Walliser Autorinnen und Autoren sowie für literarische Veranstaltungen. Für jedes dieser Projekte gelten spezifische Kriterien. Sie finden sich auf dem Merkblatt «Kulturförderung im Bereich Literatur» auf der Website des Kantons. Gesuche können jederzeit eingereicht werden, aber mindestens acht Wochen vor der Durchführung.
Der Kanton verfügt ausserdem über mehrere Künstlerateliers im Wallis:
>> Das Studio-Atelier in Raron wird professionellen literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern für drei Monate zur Verfügung gestellt. Zum Stipendium gehört eine monatliche Unterstützung von 1500 Franken. Weitere 1500 Franken sollen es dem Übersetzer, der Übersetzerin ermöglichen, ein paar Tage in Raron zu verbringen. Im Gegenzug muss er oder sie jedoch sowohl die Reise- als auch die Aufenthaltskosten selbst bezahlen.
>> Die Künstlerresidenz Monthey steht Kulturschaffenden aller Sparten zur Verfügung. Die Aufenthaltsdauer beträgt bis zu drei Monate. Der oder die Begünstigte erhält ein privates Zimmer in der 10-Zimmer-Residenz sowie eine monatliche Unterstützung von 1500 Franken. Die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zulasten der oder des Begünstigten.
>> Das dritte Walliser Atelier besteht aus einer 1,5-Zimmer-Wohnung sowie einem Atelier im Gommer Bergdorf Bellwald und steht Kulturschaffenden der Sparten Literatur, visuelle Kunst, Bildhauerei, Architektur, Design, Komposition sowie Film- und Videokunst offen. Die Aufenthaltsdauer beträgt zwei bis sechs Monate. Die oder der Begünstigte erhält eine monatliche Unterstützung von 1500 Franken. Die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu ihren oder seinen Lasten.
>> Das vierte Walliser Atelier befindet sich in der Villa Ruffieux in Siders und steht Kulturschaffenden der Sparten Literatur, visuelle Kunst, Musik, Theater und Film zur Verfügung. Die Aufenthaltsdauer beträgt bis zu vier Monate. Der oder die Begünstigte teilt sich das Atelier mit anderen Kulturschaffenden. Sie oder er erhält eine monatliche Unterstützung von 1500 Franken, die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu ihren oder seinen Lasten.
Details zu den Bewerbungsverfahren sowie die Zulassungskriterien finden sich im Merkblatt «Künstlerateliers im Wallis» auf der Website des Kantons.
Im Ausland verfügt das Wallis über insgesamt vier Ateliers: in Berlin, an der Cité Internationale Universitaire in Paris, in Rom und in Siby, einem Dorf in Mali. Eine Unterstützungsmöglichkeit im Rahmen des Atelier-Programms ist das Mobilitätsstipendium. Kulturschaffende, die zur Entwicklung eines künstlerischen Projekts auf einen Aufenthalt von mindestens drei Monaten ausserhalb der Sprachregion oder im Ausland angewiesen sind, erhalten einen Betrag von maximal 20 000 Franken. Die oder der Begünstigte verpflichtet sich, das Geld in Übereinstimmung mit seinem im Bewerbungsdossier beschriebenen Projekt zu verwenden. Am Ende des Aufenthalts muss sie oder er einen Bericht abgeben. Praktika, Weiterbildungen und Tourneen werden nicht unterstützt.
Details zu den Bewerbungsverfahren sowie die Zulassungskriterien finden sich im Merkblatt «Ateliers für Walliser Künstler im Ausland» auf der Website des Kantons.
Der Kanton Wallis vergibt jedes Jahr Preise für das kulturelle Schaffen. Der jährliche Kulturpreis ist mit 20 000 Franken dotiert und geht an Personen, die sich im Bereich Kultur ausgezeichnet haben. Weiter werden pro Jahr drei Förderpreise mit einer Dotation von je 10 000 Franken an junge Kulturschaffende vergeben. Mit dem Spezialpreis werden besonders innovative Personen oder Gruppen ausgezeichnet, die in den Bereichen Kulturvermittlung oder Kulturschaffen arbeiten und durch ihre Hintergrundarbeit deutlich zur Kulturentwicklung beitragen. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit 10 000 Franken dotiert.
Für Förderbeiträge an Zuger Kunstschaffende aller Sparten stellt der Kanton jährlich 150 000 Franken zur Verfügung. In der Sparte Literatur und Publikationen fördert er literarische und historische Publikationen, Literaturveranstaltungen und Festschriften. Die Autorin, der Autor muss seit mindestens zwei Jahren im Kanton wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre lang hier gelebt haben. Publikationen ohne Zuger Autorenschaft können ebenfalls unterstützt werden, wenn sie thematisch einen evidenten Bezug zum Kanton haben. Literaturveranstaltungen müssen kantonale Ausstrahlung oder einen wesentlichen Bezug zum Kanton haben oder im Kanton stattfinden. Festschriften und historische Publikationen müssen eine übergemeindliche bzw. kantonale Bedeutung haben. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Januar auf der Website des Kantons.
Der Regierungsrat vergibt einmal pro Jahr einen Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin, einen Zuger Künstler. Die Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zug wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre lang hier gewohnt haben. Die Ausschreibung erfolgt im Januar auf der Website des Kantons.
Der Kanton Zug unterhält ein Wohnatelier in Berlin. Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich jederzeit um einen vier- bis sechsmonatigen Aufenthalt bewerben. Er beinhaltet die kostenlose Nutzung des Ateliers sowie einen Lebenskostenzuschuss.
Professionelle Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich im Rahmen des Projekts «Atelier Flex» zudem jederzeit um ein Reisestipendium bewerben. Es ist nicht an ein existierendes Atelier gebunden, Destination und Aufenthaltsdauer können frei gewählt werden. Vor Ort gibt es jedoch keine Betreuung, und Unterkunft und andere Räumlichkeiten müssen die Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst organisieren.
Alle Gesuche müssen über das Online- Gesuchsportal des Kantons eingereicht werden.
Bei weiteren Förderinstrumenten arbeiten einige der Zentralschweizer Kantone zusammen.
Der Zuger Anerkennungspreis wird alle zwei bis drei Jahre vom Regierungsrat auf Antrag der Kulturkommission vergeben. Er ist mit 15 000 Franken dotiert und wird an eine Person verliehen, die sich über eine längere Zeitspanne ausserordentlich für das kulturelle Leben im Kanton engagiert hat. Zudem vergeben die Zentralschweizer Kantone bzw. die Innerschweizer Kulturstiftung jährlich den Innerschweizer Kulturpreis, dotiert mit 25 000 Franken.
Als einziger Kanton in der Deutschschweiz vergibt Zürich einmal pro Jahr Werkbeiträge speziell für Übersetzungen von belletristischen Werken. Gesuche können bis zum 30. April eingereicht werden. Zugelassen für diese Werkbeiträge sind Zürcher Übersetzerinnen und Übersetzer aller Sprachen, die einen Verlagsvertrag vorweisen können. Da sich ein Werkbeitrag jedoch auch ausdrücklich an Einsteigerinnen und Einsteiger wendet, kann alternativ die Bestätigung des Originalverlags, dass die Übersetzungsrechte verfügbar sind, eingereicht werden; dies zusammen mit einer kurzen Beschreibung der bisherigen Abklärungen mit Verlagen. Ausserdem gibt es für diese Werkbeiträge neben den allgemeinen Kriterien wie zum Beispiel Professionalität, Originalität, Relevanz oder Dringlichkeit auch zwei spezifische Kriterien: eine qualitative Beurteilung einer Übersetzungsprobe durch ein externes Gutachten sowie literarische Relevanz bzw. literarischer Mehrwert der übersetzten Werke.
Für die «normalen» jährlichen Werkbeiträge gilt: Die Autorin, der Autor muss ihren, seinen Wohnsitz im Kanton haben. Zugelassen sind literarische Projekte in allen Sprachen. Gesuche können bis zum 30. April eingereicht werden.
Zürcher Verlage können Druckkostenbeiträge beantragen. Unterstützt werden belletristische Publikationen von Autorinnen und Autoren mit Sitz im Kanton Zürich sowie belletristische Publikationen, die von Übersetzerinnen und Übersetzern mit Wohnsitz im Kanton Zürich ins Deutsche übertragen worden sind. Auch Hörbuch-Projekte können unterstützt werden. Die Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Drucktermin eingereicht werden. Verlangt wird das fertig lektorierte, korrigierte und abgesetzte Manuskript im PDF-Format.
Literaturfestivals und -reihen können mit einem Projektbeitrag unterstützt werden, wenn sie im Kanton Zürich stattfinden, regionale Ausstrahlung haben und mindestens drei Veranstaltungen beinhalten. Gesuche müssen spätestens drei Monate vor der ersten Veranstaltung eingereicht werden.
Regelmässig stattfindende Festivals, Reihen und Plattformen können auch mit dreijährigen Förderbeiträgen unterstützt werden. Sie müssen im Kanton stattfinden und mindestens regionale Ausstrahlung haben. Zudem müssen die Gesuchstellenden über einen mehrjährigen Leistungsausweis verfügen und ein künstlerisches Konzept für drei Jahre präsentieren.
Alle Gesuche müssen über das Online-Gesuchsformular auf der Website des Kantons eingereicht werden.
In enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Kulturförderungskommission vergibt die Fachstelle Kultur zudem Anerkennungsbeiträge in verschiedenen Bereichen. In der Sparte Literatur gibt es einmal pro Jahr einen Beitrag für bereits publizierte Texte von Zürcher Autorinnen, Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern. Dafür werden sämtliche belletristischen Neuerscheinungen des jeweiligen Jahrs dieser Schreibenden gelesen.
Der Regierungsrat vergibt jedes Jahr vier Preise für kulturelles Schaffen. Der mit 50 000 Franken dotierte Kulturpreis geht an Persönlichkeiten, die ein Lebenswerk von ausgewiesener künstlerischer oder kulturvermittelnder Qualität geschaffen haben, das über die Kantonsgrenzen ausstrahlt und sich innerhalb der nationalen Kulturlandschaft etabliert hat. Mit zwei Förderpreisen, dotiert mit je 30 000 Franken, werden Personen oder Gruppen ausgezeichnet, deren künstlerische oder kulturvermittelnde Arbeit qualitativ hochstehend ist und grosses Entwicklungspotenzial aufweist. Mit der Goldenen Ehrenmedaille werden regelmässig Persönlichkeiten oder kulturelle Institutionen ausgezeichnet, die sich in besonderem Masse für das kulturelle Leben im Kanton verdient gemacht und es nachhaltig geprägt haben.