Detailinformationen pro Stadt

Auch wenn die Frist in Ihrem Kanton oder Ihrer Stadt noch nicht oder nicht mehr läuft, geben Sie bitte trotzdem ein Gesuch ein. Denn nur mit vielen eingereichten Gesuchen erzielen wir die notwendige Relevanz.

Falls Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns unter:
sekretariat@a-d-s.ch

Die Stadt Bern unterstützt das Kulturschaffen mit Projekt- und Programmbeiträgen. Das Förderinstrument richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.

Sie sind Übersetzer*in in der Stadt Bern und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Förderinstrument: Projektbeitrag für Kulturschaffende

Gesuchsstellend*r: Übersetzer*in oder Verlag

Reichen Sie ein Gesuch um einen Förderbeitrag für Kulturschaffen ein. Mehr Infos dazu gibt es hier. Reichen Sie Ihr Gesuch online ein. Gesuche können laufend eingereicht werden.

Die Stadt St. Gallen unterstützt das Kulturschaffen mit Werk- und Projektbeiträgen für alle Kunstformen. Das Förderinstrument richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden.

Sie sind Übersetzer*in in der Stadt St. Gallen und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann steht Ihnen folgende Möglichkeit offen:

Förderinstrument: Werkbeitrag für Kulturschaffende
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*in

Gesuche können online eingegeben werden. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Förderinstrument: Projektbeitrag für Kulturinstitutionen
Gesuchsstellende*r: Verlag

Gesuche bis CHF 5'000 können jederzeit eingeben werden, Gesuche ab CHF 5'000 zu bestimmten Daten. Mehr Informationen gibt es hier. Eingaben werden im Online-Tool erfasst.

Die Stadt Luzern fördert Einzelprojekte und kulturelle Projekte über den FUKA-Fonds. Eingabeberechtigt sind Kulturschaffende und Veranstaltende, sofern ein Bezug zur Stadt Luzern vorhanden ist. Übersetzer*innen werden nicht explizit genannt, allerdings werden auch die anderen Kunstsparten nicht aufgeführt, somit ist davon auszugehen, dass Übersetzer*innen nicht ausgeschlossen sind.

Förderinstrument: FUKA Fonds
Gesuchsstellende*r: Verlage, Übersetzer*innen

Sie sind Übersetzer*in in der Stadt Luzern und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann steht Ihnen folgende Möglichkeit offen:

Die Eingabe erfolgt über das elektronische Gesuchsportal der Stadt Luzern. Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier

Die Stadt Winterthur vergibt Publikationsbeiträge und Werkbeiträge, eingabeberechtigt sind Kulturschaffende und Verlage mit Winterthur-Bezug des Autors* oder der Autorin* (seit mindestens 3 Jahren Wohn- oder Hauptwirkungsort). Die Förderinstrumente richten sich nicht explizit an Übersetzer*innen und fördern nicht ausdrücklich Übersetzungsprojekte – was nicht heisst, dass es ausgeschlossen ist, dass diese trotzdem gefördert werden

Förderinstrument: Publikationsbeiträge Literatur
Gesuchsstellende*r: Verlage

Förderinstrument:  Werkbeiträge
Gesuchsstellende*r: Übersetzer*innen

Sie sind Übersetzer*in in der Stadt Winterthur und möchten darauf aufmerksam machen, dass es mehr Unterstützung für Ihren Beruf und Ihre künstlerische Arbeit braucht? Ihr Verlag publiziert Übersetzungen und möchte darauf aufmerksam machen, dass es dafür mehr Unterstützung braucht? Dann steht Ihnen folgende Möglichkeit offen:

Die Eingabe erfolgt über das elektronische Gesuchsportal der Stadt Winterthur. Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

Im Rahmen der Initiative «Keine Schweiz ohne Übersetzung» empfehlen wir eine Eingabe ausserhalb der regulären Eingabefristen per Mail an kulturfoerderung@win.ch