Das Parlament sagt Ja zur Kulturbotschaft 2016–2020

Die Kulturförderung auf Bundesebene für die Jahre 2016 bis 2020 ist beschlossene Sache. Nachdem bereits in der Frühjahrssession der Ständerat die Kulturbotschaft des Bundesrates und deren Finanzierung gutgeheissen hatte, sagte am 2. Juni 2015 auch der Nationalrat Ja dazu. Die SVP hatte mit ihrem Sparansinnen keine Chance: Mit 128 zu 65 Stimmen verwarf die grosse Kammer deren Antrag, die Kulturbotschaft dem Bundesrat zurückzugeben mit dem Auftrag, die Ausgaben auf dem Niveau von 2014 zu belassen. Der Nationalrat folgte indessen fast allen Anträgen des Bunderates und hiess einzig eine Retusche gut, die der Ständerat an der Vorlage angebracht hatte. Damit kann der Bund in den kommenden fünf Jahren das Schweizer Kulturschaffen mit rund 1.13 Milliarden Franken unterstützen. Dies sind gegenüber der Förderperiode 2012 bis 2015 rund 3.4 Prozent mehr.

Für die Literatur bedeutet diese Budgeterhöhung, dass der Bund – neben den bisherigen Aufgaben wie beispielsweise der Förderung des künstlerischen Schaffens oder der Verleihung der Schweizer Literaturpreise – insbesondere in drei neuen Bereichen tätig werden kann:

1. Die Förderung der literarischen Übersetzung ist Aufgabe der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia. Dafür werden in den kommenden Jahren insgesamt 6.1 Millionen Franken zur Verfügung stehen (2016/17 je Fr. 800 000; 2018 Fr. 1.3 Mio.; 2019/20 je Fr. 1.6 Mio.). Bisher verfügte Pro Helvetia für diesen Bereich über ein jährliches Budget von 660 000 Franken. Gemäss Kulturbotschaft sollen mit den neuen Mitteln u.a. die Honorare von literarischen Übersetzerin- nen und Übersetzern erhöht sowie weitere Massnahmen wie Mentoring, Übersetzungsaufträge, Workshops oder Residencies umgesetzt werden. Der AdS steht im Hinblick auf die effektive Umsetzung dieser Fördermassnahmen bereits im Gespräch mit den Verantwortlichen von Pro Helvetia, um die Interessen der literarischen Übersetzerinnen und Übersetzer bestmöglich einbringen zu können.

2. Mit der Annahme der Kulturbotschaft durch das Parlament kann das Bundesamt für Kultur BAK endlich eine seit langem von der gesamten Literatur- und Buchbranche (auch vom AdS) geforderte strukturelle Verlagsförderung einführen. Hierfür stehen dem BAK insgesamt 9.7 Mio. Franken für die nächsten fünf Jahre zur Verfügung (2016–2018 je Fr. 1.9 Mio., 2019/20 je Fr. 2 Mio.). Bereits seit Anfang dieses Jahres ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAK daran, ein konkretes Fördermodell auszuarbeiten, das ab 2016 in Kraft treten soll. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind zum einen je ein Vertreter des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbands SBVV, der Association Suisse des Diffuseurs, Editeurs et Libraires ASDEL, der Società Editori della Svizzera italiana SESI sowie der Swiss Independent Publishers SWIPS. Das BAK selbst ist mit Danielle Nanchen, Leiterin Sektion Kulturschaffen und Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe, sowie Yari Bernasconi, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Literatur, vertreten. Zudem hat der AdS in der Person seiner Geschäftsführerin ebenfalls einen Sitz in dieser Arbeitsgruppe inne, um die Interessen der Autorinnen und Autoren wahren zu können.

3. Als dritte Neuerung im Bereich Literatur ist vom BAK die Unterstützung von Literaturzeitschriften geplant. Hierfür steht für die Förderperiode 2016–2020 jährlich ein Budget von 100 000 Franken zur Verfügung. Ein Treffen zwischen AdS und BAK zu diesem Thema ist für den Herbst geplant.

 

[zurück]