Coronavirus: Aktuelle Informationen für Autor*innen und Übersetzer*innen zu Entschädigungsfragen
Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz herrscht bei vielen Kulturschaffenden Unsicherheit in Bezug auf Veranstaltungen und die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen. Zahlreiche Massnahmen haben schwerwiegende Auswirkungen auf das Kulturschaffen, auch auf den Literaturbetrieb. Der A*dS ist sich bewusst, dass zurzeit noch grosse Unklarheit herrscht, wann man sich unter welchen Bedingungen an welche Stelle wenden muss. In einigen Aspekten wird die nächste Zeit Klärung bringen, in anderen werden Kulturschaffende, also auch Autor*innen und literarische Übersetzer*innen, nicht darum herumkommen, sich selbst bei den entsprechenden Stellen zu informieren.
Wo möglich, wird der A*dS regelmässig weiterführende Informationen auf dieser Webseite aufschalten.
Die Informationen ändern beinahe täglich, so dass verbindliche Auskünfte nur mit Vorsicht gemacht werden können. Daher stellt der A*dS hier thematisch sortiert Kurzinformationen und weiterführende Links zusammen, die wir laufend aktualisieren:
Allgemeines Verhalten
- Information des Bundes
- Für die Kantone wird auf die jeweiligen Seiten der Gesundheitsdirektionen verwiesen.
Allgemeines zu Absagen von Veranstaltungen
Wenn Autorinnen oder literarische Übersetzer mit der Absage einer Veranstaltung konfrontiert sind, empfehlen wir, erst mit dem Veranstalter das Gespräch zu suchen, um allfällige Honorar- und Rechtsfragen zu klären.
Ebenso verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Überlegungen von t. Theaterschaffende Schweiz zur Frage der Gagenausfälle bei abgesagten Veranstaltungen: Information t.
Bitte das Mitwirken an der Datenerfassung für Honorarausfälle nicht vergessen! Siehe Informationen A*dS oder direkt Umfrage Sonart.
Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern. Ziel der getroffenen Massnahmen ist es, die betroffenen Branchen im Bedarfsfall zu unterstützen beziehungsweise die wirtschaftlichen Folgen der behördlichen Auflagen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des COVID-19 für die betroffenen Unternehmen und Arbeitsnehmenden abzufedern. Für den Kulturbereich sind diese Massnahmen in der COVID-Verordnung Kultur geregelt. Dazu kommen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen, welche über die Erwerbsausfallentschädigung EO abgewickelt werden sollen. Für alle Massnahmen gilt, dass Beträge, welche an einem Ort ausbezahlt wurden, zu entsprechenden Abzügen an anderen Stellen laufen.
Suisseculture hat zur Klärung der wichtigsten Fragen zu diesen Massnahmen im Bereich Kultur Erklärungen bereitgestellt, siehe Überblick von Suisseculture.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links beschrieben und zusammengefasst:
- Allgemeine Informationen des Bundesamts für Kultur BAK zu den Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor.
- Infopoint Covid-19 von Pro Helvetia: Auf dieser Seite finden sich Informationen zu den neusten Entwicklungen im Kultursektor.
Zu den einzelnen Massnahmen:
1. Soforthilfe für Kunstschaffende in Not
Im Bereich der Soforthilfe für die Kulturschaffenden in Not hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Gesuche (nur von Einzelpersonen) können voraussichtlich ab Anfang kommender Woche entgegengenommen werden: Suisseculture Sociale.
Gesuche zur Soforthilfe für nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen werden über die Kantone abgewickelt. Interessierte Personen müssen sich auf den Webseiten ihres Geschäftssitzkantons über den Ablauf zum Einreichen von Gesuchen informieren.
2. Ausfallentschädigungen
Die Ausfallentschädigungen stehen für Einzelpersonen und Unternehmen (auch gewinnorientierte) zur Verfügung, welche finanziellen Schaden aufgrund der Veranstaltungsverbote des Bundes oder anderen staatlichen Massnahmen (z.B. verordnete Quarantäne) erlitten haben. Gesuche für Ausfallentschädigungen werden über die Kantone abgewickelt. Zuständig ist der Kanton, in dem die gesuchstellende Person den Wohn- bzw. Geschäftssitz hat. Ein Überblick über alle Kantone (zugewiesene Kontaktstelle, Kriterien, Gesuchsformulare) besteht zurzeit nicht, daher wendet man sich mit Fragen im Moment am besten an den entsprechenden Kanton.
3. Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige (und freischaffende Künstlerinnen und Künstler)
Wer selbstständig erwerbend oder freischaffend ist, kann gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einen Antrag auf Entschädigung für Erwerbsausfälle stellen, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entstehen, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Die Auszahlung läuft über die AHV-Ausgleichskassen. Anrecht auf Entschädigung haben folgende Personen:
- Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist;
- Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen;
- Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall wegen einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots erleiden;
- Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, deren Engagements wegen den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus annulliert wurden oder die einen eigenen Anlass absagen mussten.
Eine Zusammenstellung der Informationen dazu findet sich auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.
Merkblätter, Formulare und Infos bei der Informationsstelle AHV/IV. Für Fragen und die Einreichung der Formulare hier die Kontaktliste aller kantonalen Ausgleichskassen.
4. Kurzarbeitsentschädigungen
Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung wurde ausgeweitet und vereinfacht. Daher kann sie eventuell auch für Kulturvereine Hilfe bieten. Informationen dazu bietet das SECO unter Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit.
Wichtig: Bei allen Massnahmen, bei denen die Kantone zuständig sind, ist es vom individuellen Kanton abhängig, ob diese Massnahmen zur Verfügung stehen. Bitte meldet euch, wenn ihr von Kantonen erfahrt, welche diese Massnahmen NICHT anbieten.
Informationen für A*dS-Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland
Nicht alle A*dS-Mitglieder wohnen und arbeiten in der Schweiz. Der europäische Dachverband der Autorinnen und Autoren, der European Writers’ Council stellt laufend die Massnahmen in den verschiedenen Ländern zusammen.
Auf Nachfrage in den zur Schweiz angrenzenden Ländern kann davon ausgegangen werden, dass die dort geltenden Unterstützungsmöglichkeiten bei Einkommensausfällen in den meisten Fällen auch bei Autor*innen und literarische Übersetzer*innen gelten, die ihren Hauptwohnsitz im entsprechenden Land haben, aber anderer Staatszugehörigkeit sind. Darüber hinaus beschränken möglicherweise weitere Kriterien den Zugang zu Unterstützungsmassnahmen gemäss unterschiedlicher Reglementen, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften.
Alle A*dS-Mitglieder, die in einem anderen Land ihren Hauptwohnsitz haben, bitten wir, sich direkt bei den Autorenorganisationen des entsprechenden Landes zu informieren.
Autor*innen- und Übersetzer*innenverbände der an die Schweiz angrenzenden Länder:
Liechtenstein
- Medienmitteilung der Regierung vom 25. März zur Wirtschaftshilfe für die Kultur.
- Webseite des Amts für Volkswirtschaft
Deutschland
Österreich
Frankreich
- La maison des artistes – L'association des artistes des arts visuels : Informations sur des adaptations et mesures pour les artistes
- SGDL – Société des Gens de Lettres
- CPE – Conseil permanent des Écrivains
Italien
A*dS-Mitgliedern mit Hauptwohnsitz in Italien, die sich aufgrund der Coronakrise in existentieller Not befinden, empfehlen wir, sich per Mail direkt bei der A*dS-Geschäftsstelle zu melden. Wir prüfen in diesen Fällen allfällige andere Unterstützungsmöglichkeiten.
Für weitere Auskünfte verweisen wir auf die folgenden Organisationen:
Gerne nimmt der A*dS auch weitere Informationen über Sachverhalte im Literaturbetrieb im Zusammenhang mit dem Coronavirus entgegen und steht bei Problemen mit Veranstaltern oder weiteren offenen Fragen rund um den Literaturbetrieb zur Verfügung.
Kontakt über die A*dS-Geschäftsstelle (wenn möglich bitte immer zuerst per Mail).