Covid-19: Informationen für Autor*innen und Übersetzer*innen

Mit der Aufhebung der Massnahmen gegen die Coronapandemie im Februar 2022 enden nun definitiv die Unterstützungsmassnahmen Corona-Erwerbsersatz und Ausfallentschädigung. Nur noch die folgenden Massnahmen bleiben vorerst bestehen:

>> Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture Sociale eingereicht werden.
>> Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.

In der Rubrik Wissenswertes/Coronahilfe findet ihr weiterhin die nötigen Angaben.

Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung – unseren Mitgliedern und sämtlichen Autor*innen und literarischen Übersetzer*innen.

Kontakt über die A*dS-Geschäftsstelle (wenn möglich bitte immer zuerst per Mail).

 

[zurück]