Medienmitteilung des Bundsverbands junger Autoren und Autorinnen (BVjA)

Pseudoverlage: Brentano Gesellschaft Frankfurt mbH erneut wegen «schweren Eingriffs in die Persönlichkeitsfreiheit» eines Kritikers zu Schmerzensgeld verurteilt


Das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 186/10), verurteilte die Brentano Gesellschaft Frankfurt mbH, die mit der sogenannten »Frankfurter Verlagsgruppe August von Goethe» in Verbindung steht, auf Unterlassung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € und zu einem Schmerzensgeld wegen «schwerwiegenden» und «absichtlich rücksichtlosen» Diffamierens. Das OLG Düsseldorf bestätigte dieses Urteil, wobei die Parteien sich dort über ein fünfstelliges Schmerzensgeld verglichen.

Seit Jahren fällt die sogenannte Brentano Gesellschaft Frankfurt mbH durch Diffamierungen von Kritikern speziell im Internet auf und beschäftigt Gerichte. Jetzt ist das Unternehmen, das sich mit dem Namen Clemens Brentanos schmückt und zum Firmengeflecht der Frankfurter Verlagsgruppe August von Goethe gehört (vgl. OLG Köln, 16.12.2008, Az. 15 U 116/08), erneut wegen «rücksichtlosen und ehrverletzenden Verhaltens» zur Unterlassung unter strafbewehrter Androhung eines Ordnungsgeldes bzw. Ordnungshaft bei einer Zuwiderhandlung, sowie zu einem Schmerzensgeld verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter am OLG, Schüßler, fand bei der mündlichen Verhandlung am 15. August 2012 deutliche Worte gegen die Einschüchterungs- und Diffamierungspraktiken, die seit Jahren von dem organisatorischen Umfeld des Pseudoverlegers Herrn Dr. Markus Hänsel-Hohenhausen ausgehen, der die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe gegründet hat (vgl. OLG München, Urteil vom 13. Juli 2009, Az. 4 6 U 2250/09).

Das Unternehmen hat den Vorstand des Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen (BVjA) auf einer Website diffamiert und sogar Drohschreiben an Arbeitgeber von Vorstandsmitgliedern des Verbands verschickt. Der BVjA ist Mitinitiatorverband des «Aktionsbündnis für faire Verlage (Ak Fairlag)», das vor den irreführenden und unseriösen Geschäftspraktiken von Pseudoverlagsunternehmen aufklärt, die in der Branche als «Gelddruckmaschine auf den Rücken des Autors» bekannt sind.

Bereits in der Vergangenheit war die Beklagte wiederholt zu Unterlassung ihrer Schmähpraktiken von Kritikern von Pseudoverlagen verurteilt worden und u.a. BVjA-Vorstandsmitgliedern Schmerzensgelder und Unterlassungsansprüche zugesprochen worden.

Das Urteil wird von den Fairlag-Initiatorverbänden einhellig begrüßt. „Hiermit stärkt das Gericht ein weiteres Mal die Rechte von Pseudoverlagskritikern gegen das rücksichtslose und inkriminierende Verhalten der Frankfurter Pseudoverlagsverantwortlichen“, so Imre Török, Bundesvorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di. Auch der BVjA begrüßt die Rechtssprechung aus Düsseldorf. "Wir hoffen sehr, dass die Einschüchterungsversuche zu Lasten junger Autorinnen und Autoren, endlich ein Ende findet", so Tobias Kiwitt, Vorstandssprecher des Bundesverband junger Autoren und Autorinnen (BVjA).

Austausch von Impressumsangaben nach Urteilsspruch
Auffällig: Nach dem Urteilsspruch änderte die verurteilte Brentano Gesellschaft Frankfurt mbH ihre Impressumsangaben auf der seit Jahren von ihr betriebenen Website. Diese wird nunmehr laut Impressum von der zur Hänsel-Hohenhausen-Gruppe gehörenden Lord Byron’s Literary Press Ltd. aus London, gehostet. „Verantwortlicher Redakteur“ soll ein bislang unbekannter Stefan Schmidt aus New York sein. Auch gegen die sog. Lord Byron's Press Ltd. laufen noch Verleumdungsklagen.

Bundesverband junger Autoren und Autorinnen (BVjA)
Postfach 20 03 03
53133 Bonn
www.bvja-online.de

 

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