Deadline: 15.01.2027
Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende
Um einen Förderbeitrag können sich Kulturschaffende bewerben, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Thurgau wohnhaft sind, einen wesentlichen Lebensabschnitt (mind. 10 Jahre) im Thurgau verbracht haben oder den Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens im Kanton Thurgau haben.
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